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Work-Life-Balance

Praxis und Familie? Passt zusammen

Kinder oder Karriere? Junge Ärzte und Ärztinnen wollen beides: Zeit für den Beruf, aber auch Zeit für Partner, Kinder und Freunde. In der Praxis gibt es eine Vielfalt von Arbeitsmöglichkeiten, die eine gute Work-Life-Balance ermöglichen.

Ein Mann mit Baby auf dem Arm.
© Unsplash/katieemslie

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielt bei der Berufsplanung von Medizinstudierenden eine zentrale Rolle. Das ist das Ergebnis zahlreicher Umfragen. Mittlerweile liegt der Anteil von Frauen im Medizinstudium bei über 60 Prozent, die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen steigt ebenfalls kontinuierlich. Zudem ist der Trend zur späten Familiengründung weiterhin ungebrochen, wodurch der Einstieg in die Niederlassung und die Gründung einer Familie zeitlich oft nah beieinander liegen. Im Gesundheitswesen haben diese gesellschaftlichen Entwicklungen zu einem Umdenken geführt. Gerade im ambulanten Bereich gibt es inzwischen eine Vielzahl von Maßnahmen und Regelungen, mit denen sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen – für Mütter und Väter.

Niederlassungsoptionen und individuelle Lebensentwürfe

Starre Dienstpläne sind vor allem für Eltern mit kleinen Kindern eine Herausforderung. Ein Vorteil an der Arbeit in der eigenen Praxis ist, dass man die Sprechzeiten selbst festlegt: Der Arbeitstag kann um 7 Uhr morgens beginnen oder erst um 9 Uhr, wenn die Kinder in der Kita sind. Nach der Sprechstunde geht es meistens jedoch weiter, es stehen Aufgaben wie Hausbesuche oder die Dokumentation von Befunden und Behandlungen an. Ein dringender Hausbesuch lässt sich nicht verschieben, der administrative Teil der Arbeit kann hingegen auch im Home Office erledigt werden. Die Einzelpraxis ist weiterhin die am häufigsten gewählte Form der Niederlassung, aber sie ist nicht die einzige Variante. Für Eltern sind Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Job-Sharing-Modelle oder Medizinische Versorgungszentren gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie interessant. Vor allem größere Praxen bieten Flexibilität, weil sich dort die Mitarbeiter schon allein aufgrund ihrer Anzahl leichter vertreten und die Dienste untereinander tauschen können. Das hilft, wenn das Kind früher als geplant aus der Kita abgeholt werden muss oder der Babysitter plötzlich absagt.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Grundsätzlich sind Vertragsärzte zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet. So ist die Versorgung von Patienten auch außerhalb von Praxisöffnungszeiten, am Abend oder in der Nacht, sowie am Wochenende und an Feiertagen, gesichert. Deinen Bereitschaftsdienst kannst du auf mehrere Weisen absolvieren: Beim sogenannten fahrenden Dienst wartest du zum Beispiel zu Hause auf Einsätze und fährst dann zu den Patienten vor Ort. Bei dem  Modell der Portalpraxis, die an ein Klinikum angeschlossen ist, sitzt du während deines Dienstes in den Räumlichkeiten des Krankenhauses und empfängst Patienten dort.Die genauen Zeiten und Rahmenbedingungen der Bereitschaftsdienste sind regional sehr unterschiedlich geregelt. Manche Notfalldienstordnungen sehen zum Beispiel eine Befreiung vor, wenn dem Arzt die Teilnahme aufgrund »besonders belastender familiärer Pflichten« nicht möglich ist. Vertragsärztinnen können sich in aller Regel während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes vom Bereitschaftsdienst befreien lassen – der Zeitraum variiert dabei zwischen zwölf und 36 Monaten. Am besten informierst du dich bei deiner zuständigen KV über die genauen Rahmenbedingungen deiner Bereitschaftsdienste.

Vertretung und Entlastung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt sich auch beim Gesetzgeber für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Viele Forderungen wurden in das Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen. Niedergelassene Ärztinnen haben seit 2012 die Möglichkeit, sich nach der Geburt ihres Kindes für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr in ihrer Praxis vertreten zu lassen, davor waren dafür nur maximal sechs Monate vorgesehen.Mehr Freiräume in der Erziehungszeit schaffen sogenannte Entlastungsassistenten, die einen Teil der Aufgaben in der Praxis übernehmen. Sie können bis zu 36 Monate beschäftigt werden. Bereits seit 2007 gibt es die Teilzulassung, die Selbstständigkeit auch »in Teilzeit« ermöglicht. Dabei können Ärzte und Ärztinnen ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit reduzieren. Damit halbiert sich auch die Zeit der Präsenz in ihrer Praxis auf zehn anstelle von 20 Sprechstunden, die bei einer Vollzulassung geleistet werden müssen. Eine weitere Möglichkeit ist das befristete Ruhen der Zulassung, das auch auf die Hälfte des Versorgungsauftrags beschränkt werden kann.

Selbstständig oder angestellt?

Für junge Familien oder Alleinerziehende kann die Anstellung mit ihrem sicheren Gehalt eine gute Alternative zur Selbstständigkeit sein. Seit 2007 gibt es deutlich mehr Möglichkeiten für Anstellungsverhältnisse, viele Praxen und Medizinische Versorgungszentren bieten dabei auch die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit an. Für angestellte Ärzte gelten alle gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz, zur Elternzeit und zum Elterngeld. Die Höhe des Elterngelds orientiert sich am monatlichen Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat.Für Selbstständige sind die Regelungen zum Elterngeld komplexer. Als Einkommensnachweis für das Kalenderjahr vor der Geburt wird meistens der vorliegende Steuerbescheid angesehen. Dabei passiert es oft, dass die letzten Monate vor der Geburt nicht mehr berücksichtigt werden. Honorarzahlungen, die erst eingehen, wenn man schon Elterngeld bezieht, können den Elterngeldanspruch verringern. Sich früh bei der zuständigen Elterngeldstelle oder einem Steuerberater zu informieren, kann sich – auch im Wortsinn – lohnen.

Weitere Informationen bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf der Seite »Beruf und Familie verbinden«.

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