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Technologie in der Praxis

Status quo: Digitalisierung in Corona-Zeiten

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erleben derzeit große Auswirkungen des Coronavirus auf ihren Arbeitsalltag. Seit einiger Zeit entstehen aber auch viele digitale Lösungen, die sowohl von ärztlicher Seite als auch von Patientinnen und Patienten vermehrt nachgefragt und bereits jetzt genutzt werden. Ein Überblick.

Ein Arzt hält über ein Tablet eine Videofallkonferenz mit einem Kollegen ab.
Es geht voran: Mit Videofallkonferenzen und vielen weiteren Bausteinen ist die Medizin seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich digitaler geworden. ©@iStock/adamkaz/Jan Rasmus Handel

Lesedauer: 7 Minuten

Warum ist die Digitalisierung eigentlich so wichtig für den Praxisalltag? Dafür gibt es viele Gründe, denn die Thematik ist facettenreich und durchaus komplex. Man kann sich der Digitalisierung und ihren Vorteilen nähern, wenn man sich fragt: Worauf kommt es im Praxisalltag von Ärztinnen und Ärzten an? Denn wer sich – wie du – dafür entschieden hat, Menschen zu heilen, muss ständig Lösungen finden. Dafür brauchst du natürlich Konzentration und Zeit, um dich auf die Patientin oder den Patienten einlassen zu können, und Arbeitsbedingungen, die dies ermöglichen. Hier kommen digitale Prozesse ins Spiel.

Die Digitalisierung birgt nämlich nicht nur Anforderungen an dich als Ärztin oder Arzt. In ihr steckt auch ein vielfältiges Potenzial, das du für dich und deine Praxisorganisation nutzen kannst. Denn wer sich weniger mit Papierkram herumärgern muss, mehr Zeit einspart und auf vernetztes Wissen zugreift, kann sich leichter auf das fokussieren, was ihm oder ihr am Herzen liegt. Daher ist Digitalisierung eine Herausforderung für die Medizin der kommenden Jahre. Nur: Sie ist schwer greifbar und man steigt nicht leicht durch. Wer von außen auf die Entwicklungen blickt, sieht häufig den Wald vor lauter Bäumen nicht. Beziehungsweise: die Chancen und Fortschritte vor lauter Kritik, Bedenken und Entwürfen nicht. Das große Bild verschwimmt durch unzählige Themen, die mit dem Prozess einhergehen. Aber natürlich spielen eben genau diese Themen für die Digitalisierung eine enorm wichtige Rolle:Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutzkonformität zum Beispiel.Kluge Köpfe sind gefragt, die sich mit juristischen und technischen Details beschäftigen, damit die Digitalisierung richtig Fahrt aufnehmen kann und Daten dabei geschützt bleiben. Eine Herausforderung, die damit einhergeht: die Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Digitalisierung nicht mit noch mehr Verwaltung zu belasten und ihnen im Gegenzug mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten zu schaffen. Begleitet wird dieser Prozess unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die organisatorische Belastungen in der Arztpraxis im sogenannten Bürokratieindex (BIX) erfasst und somit die Mehrbelastung in der Niederlassung sichtbar macht, zur Diskussion stellt und durch Empfehlungen Verbesserungen auf den Weg bringt. Doch es kommt auch auf Ärztinnen und Ärzte an, die sich von der Detailfülle nicht abschrecken lassen und die Digitalisierung stattdessen als Chance für das begreifen, was sie im Kern antreibt. Nämlich ihren Patientinnen und Patienten die beste Behandlung zu bieten, die möglich ist. Und was allein seit Beginn der Corona-Pandemie möglich wurde, ist mehr als erstaunlich.

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen

Ein Beispiel dafür, wie sinnvoll digitale Anwendungen in der Praxis sein können, haben Videofallkonferenzen und Videosprechstunden gezeigt. Im PraxisBarometer Digitalisierung 2020 – eine der umfassendsten Befragungen zu diesem Thema – sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): »Im Rahmen der Digitalisierung hat vor allem die Videosprechstunde einen Boom erlebt.« Tatsächlich hat im Frühjahr 2020 diese Möglichkeit der digitalen Kommunikation an Fahrt aufgenommen und wurde von vielen Praxen sowie Patientinnen und Patienten genutzt. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn: Die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus lässt sich durch Videosprechstunden minimieren, was sie zu einer Alternative zum regulären Praxisbesuch macht. Ärztinnen und Ärzte dürfen unter Wahrung der gebotenen ärztlichen Sorgfalt sowohl unbekannte als auch bekannte Patientinnen und Patienten behandeln. Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte der Nuklearmedizin, der Pathologie, der Radiologie und alle, die in Laboren arbeiten. Ansonsten kann die Videosprechstunde ganz flexibel in allen Fällen genutzt werden, in denen sie therapeutisch Sinn ergibt. Eine Liste der zugelassenen Videodienstanbieter findest du auf der Website der KBV.

Außerdem gibt es die Möglichkeit des Telekonsiliums. Hierbei handelt es sich um einen kollegialen Austausch über elektronische Kanäle, der in der Regel zeitversetzt aber auch zeitgleich erfolgen kann. Ärztin oder Arzt A fragt Kollegin oder Kollegen B – die sogenannte Konsiliarärztin oder den Konsiliararzt – um Rat. Beide tauschen sich über eine patientenbezogene medizinische Fragestellung aus. Bis Oktober 2020 waren Röntgen- und CT-Aufnahmen die einzigen Befunde, die im Telekonsilium beurteilt werden durften. Aber nun können Ärztinnen und Ärzte bei unterschiedlichen fachlichen Fragestellungen eine ambulant oder stationär tätige Kollegin oder tätigen Kollegen sowie Zahnärztinnen und -ärzte digital zu Rate ziehen. Das Gespräch lässt sich auch gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten führen, in einem sogenannten Videokonsilium.

Relevanz in der Öffentlichkeit

Während Telemedizinische und Video-Lösungen zu unmittelbaren Veränderungen in der Praxis führen, sind andere Fortschritte weniger präsent – aber dennoch deutlich spürbar. Denn technologische und medizinische Entwicklungen werden nicht nur in der Gesellschaft stark diskutiert, sondern auch von Ärztinnen und Ärzten – über ihre Fachbereiche hinweg. Beispielsweise in medizinethischer Hinsicht, wenn es um Datenschutz und -sicherheit in den Corona-Apps geht, um Proximity-Tracing, also dem Speichern von Bewegungsprofilen, oder die Erfassung und den Nachweis eines Immunstatus. Und auch in der Öffentlichkeit ist das Interesse an digitaler Medizin gewachsen. Die Relevanz der Corona-Warn-App oder der Erfolg des Christian-Drosten-Podcasts als Möglichkeit der medizinischen Aufklärung und Gesundheitsinformation machen dies deutlich.

Kreative Lösungen

Not macht erfinderisch – das gilt in der Corona-Pandemie ganz besonders. Und die Medizin hat sich bisher äußerst anpassungsfähig gezeigt, was zum Beispiel zu einer kollegialen Unterstützung durch digitale Technologien über sektorale Grenzen hinweg führte und somit zu einem schnelleren Austausch von Wissen. So hat die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen zusammen mit dem Hessischen Apothekerverband sowie drei großen Krankenkassen ein neues Versorgungsangebot gestartet. Das Modellprojekt ermöglicht Versicherten, eine Videosprechstunde auch im Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu nutzen und in diesem Zuge verschriebene Medikamente als E-Rezept abrufen zu können. Mit dieser digitalen Zusammenarbeit wird so nicht nur die Wartezeit für Patientinnen und Patienten minimiert – gleichzeitig werden risikoreiche Kontakte für Ärztinnen und Ärzte vermieden.

Auch Studierende sind schnell kreativ geworden und haben sich in Fachschaften, Fakultäten und Zusammenschlüssen organisiert, um die Pandemie einzudämmen. So ist beispielsweise die Plattform »match4healthcare« entstanden – sie dient als Schnittstelle zwischen medizinischen Einrichtungen und Fachkräften und ermöglicht, dass Hilfebietende und Hilfesuchende schnell miteinander vernetzt werden.

Dass von den Universitäten aus viele gute Ideen in die Digitalisierung fließen, zeigt sich auch in der Lehre. Die Lehrenden haben sich mit neuen Unterrichtsformaten vertraut gemacht und universitäre Gremien haben flexible Lösungen gefunden – das sagt zumindest die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, bvmd. Zwar sei das volle Potenzial der Digitalisierung hierbei »bei Weitem noch nicht ausgeschöpft«, doch in dem Statement heißt es auch: »Zu Beginn der Kontaktbeschränkungen konnte innerhalb kürzester Zeit eine Umstellung auf digitale Lehrmethoden beobachtet werden, wie es vor einem Jahr noch kaum vorstellbar gewesen wäre.«

Ausblick: Wie geht es weiter?

Es gibt noch sehr viel mehr geplante und umgesetzte Maßnahmen als die hier genannten. Krankenkassen beispielsweise müssen ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Das heißt, nur der Patient oder die Patientin entscheidet, ob und wie er oder sie die Akte nutzen möchte und wem welche Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Patient oder die Patientin bestimmt auch, welche Dokumente in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen die ePA ab dem 1. Juli 2021 technisch in den Praxen verarbeiten können und die dafür notwendige Austattung in der Praxis implementiert haben. Die ePA soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Damit haben Patienten und Patientinnen alle relevanten Dokumente Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Medikationspläne auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten und Mitarbeitenden in der Apotheke zur Verfügung stellen.

Wenn du dich dafür interessierst, welche Maßnahmen der Ärzteschaft bisher geholfen haben, wo es strukturelle Defizite gibt und wie man erreichte Fortschritte beibehalten kann, bietet sich die Zusammenfassung der Bundesärztekammer mit dem Titel »Digitale Transformation in der Medizin in Pandemiezeiten« als Lektüre an.

Dass an der Digitalisierung kein Weg vorbeiführt, steht außer Frage – doch die ersten erfolgreichen Schritte im Gesundheitswesen zeigen, dass sie mit großen Chancen einhergeht. Vor allem mit der Chance für alle Ärztinnen und Ärzte, sich noch stärker als bisher auf ihren Beruf zu konzentrieren und das zu tun, was ihnen daran am wichtigsten ist. Nämlich: Patientinnen und Patienten zu helfen.

 

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