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15 Jahre Vertragsarztänderungsgesetz

Strukturwandel und Karriereplanung: weniger Einzelpraxen, mehr Kooperationen

Vor 15 Jahren änderte sich die Struktur in der ambulanten ärztlichen Versorgung tiefgreifend – dank des Vertragsarztänderungsgesetzes. Was hat es bewirkt, wohin steuert heute die vertragsärztliche Versorgung und was heißt das für die eigene Karriereplanung?

In einer großen modernen Praxis sind Vertragsärzt:innen auf dem Weg in die Behandlungszimmer.
Das Vertragsarztänderungsgesetz machte es vor 15 Jahren möglich: Niedergelassene Mediziner:innen arbeiten heute vielfach in großen Gemeinschaftspraxen zusammen. © istock/monkeybusinessimages

Info für mich

Das Vertragsarztänderungsgesetz machte es vor 15 Jahren möglich. Du kannst heute aus unterschiedlichsten Arbeitsmodellen wählen, wenn du dich als Vertragsärzt:in für eine Karriere in der ambulanten Versorgung entscheidest: von der Anstellung im MVZ oder der ÜBAG bis hin zur eigenen Niederlassung.

Lesedauer: 5 Minuten

Wer sich heute für die ambulante Versorgung entscheidet und Vertragsarzt oder -ärztin wird, hat viele Möglichkeiten, die eigenen Arbeitsbedingungen zu gestalten. Das war nicht immer so: Erst das Vertragsarztänderungsgesetz (VändG) vor 15 Jahren brachte nachhaltig mehr Gestaltungsfreiheit für die Berufsausübung. Neben der Einzelpraxis waren nun weitere Praxis- und Arbeitsmodelle erlaubt, zum Beispiel überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) die Anstellung von Ärzt:innen und Weiterbildungsassistent:innen oder Zweigpraxen.  Das Gesetz kam damals dem Wunsch der Mediziner:innen entgegen, mehr im Team und auch flexibler in größeren Praxiseinheiten arbeiten zu können. 

Aufhebung der Altersgrenze 

Das VändG machte es auch möglich, dass die Vertragsärzt:innen endlich über das 68. Lebensjahr hinaus tätig sein durften. Der zunehmende Ärzt:innenmangel führte im VändG dazu, dass die Altersgrenze zuerst in Gebieten mit einer Unterversorgung aufgehoben wurde. Dort konnten sich dann auch Vertragsärzt:innen niederlassen, die bei Antragstellung älter als 55 Jahre waren. Zwei Jahre später wurde die Altersgrenze komplett gekippt. 

Welche Auswirkung hat das VändG bis heute?

Der Strukturwandel in der ambulanten Versorgung entwickelte sich Schritt für Schritt – dafür aber um so nachhaltiger. Schaut man in die Statistik des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, lässt sich leicht erkennen, wie gut das Mehr an Flexibilität und Kooperationsmöglichkeiten in der Vergangenheit angenommen wurde und wie hoch es heute im Kurs steht.  

Wie wirkte sich der Strukturwandel beispielsweise bei den Hausärzt:innen aus? 

  • Von 2011 bis 2020 ist ihre Anzahl um 1,3 Prozent auf knapp 55.000 gestiegen. 
  • Die Anzahl der Einzelpraxen in diesem Bereich ist im gleichen Zeitraum um 6 Prozent auf knapp 30.000 gesunken – es gibt immer weniger »Einzelkämpfer:innen« in der eigenen Praxis, viele Mediziner:innen entscheiden sich für andere Arbeitsmodelle. 
  • 21.500 Hausärzt:innen (+ 2,7 Prozent von 2011 bis 2020) arbeiteten in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG).
  • Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Hausärzt:innen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und ähnlichen Einrichtungen mit einem Plus von 129 Prozent mehr als verdoppelt.  

Die Arztzeit wird immer weniger

Das Vertragsänderungsgesetz hat also die Ausgestaltung der ärztlichen Arbeit jenseits der klinischen Versorgung deutlich verändert. Die Teamarbeit in Niederlassungen, in die Anstellung gehen zu können und sich die Arbeitszeit einzuteilen, um auf diese Weise Beruf und Privatleben besser zu vereinen, sind für den medizinischen Nachwuchs wichtige Entscheidungsfaktoren bei der eigenen Karriereplanung. 

So zeigt sich, dass die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärzt:innen kontinuierlich zurückgeht und der Anteil angestellter Ärzt:innen in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren stetig ansteigt. Ende 2021 hatten etwa 28 Prozent der Ärzt:innen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus.  

Dieser Trend hat Folgen: Es gibt zwar zahlentechnisch immer mehr Mediziner:innen, aber die ärztlichen Ressourcen bleiben knapp. Oder anders formuliert: Die Arztzeit wird weniger, obwohl es mehr Ärzt:innen gibt. Dazu kommt, dass im Rahmen der fortschreitenden Spezialisierung die hausärztliche Versorgung zu kurz kommt, wie die Weiterbildungsabschlüsse zeigen: Nur 11 Prozent aller angehenden Fachärzt:innen schließen mit einer Spezialisierung für Allgemeinmedizin ab. Der Mangel wirkt sich in der hausärztlichen Versorgung besonders stark aus. 

Gesucht: Vertragsmediziner:innen mit eigener Praxis

Das VändG hat für die Ärzteschaft vieles ermöglicht, was die Arbeit außerhalb des Klinikkosmos deutlich attraktiver macht. Immer mehr Ärzt:innen entscheiden sich für einen Weg in der ambulanten Versorgung. Doch damit für Patient:innen ausreichend Arztzeit zur Verfügung steht, werden insbesondere Vertragsärzt:innen benötigt, die sich für eine eigene Praxis entscheiden. Diese sind auch nach Einführung des VändG in der Unterzahl. 

 

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