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Studium

Gelegenheit zum Praxis­test

Klinik, Praxis oder öffentlicher Dienst? Wer an einer der 37 medizinischen Fakultäten in Deutschland studiert, kann später in vielen Bereichen als Arzt arbeiten. Früh Praxisluft zu schnuppern, hilft dir bei der Orientierung: Vor allem während der Famulatur gewinnst du einen guten Eindruck vom Alltag in der Niederlassung.

Viele Ärzt:innen stehen nebeneinander in Alltagskleidung.
Schon im klinischen Teil des Studiums kannst du Praxiserfahrung sammeln – und in der Famulatur einen Eindruck davon gewinnen, wie niedergelassene Ärzte arbeiten.

In den klinischen Semestern geht es nach dem »1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung« mit den Famulaturen und den Blockpraktika los. Hier stehen der Einblick in den ärztlichen Alltag und der Patientenkontakt im Fokus. Während die Universitäten die Blockpraktika im Semester unterschiedlich organisieren, sind die Bedingungen der insgesamt viermonatigen Famulatur bundesweit gleich. Sie sind in der Approbationsordnung geregelt. »Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen«, heißt es dort. Die Famulaturen finden in der vorlesungsfreien Zeit statt, den Platz suchst du dir selbst. Grundsätzlich kann jeder niedergelassene Arzt Famulanten betreuen.

 

Praxisfamulatur und Hausarztfamulatur

Insgesamt musst du vier Famulaturen absolvieren. Jede geht genau 30 Kalendertage. Das ist wichtig für die Bescheinigungen, die du für die nächste Prüfungsanmeldung brauchst. Kranktage werden immer nachgeholt. Die vier Famulaturen musst du in diesen Bereichen machen:

1. ein Monat (30 Kalendertage)
in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis
 
2. ein Monat (30 Kalendertage)
in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
 
3. ein Monat (30 Kalendertage)          
in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung
 
4. ein Monat (30 Kalendertage)
in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Zur hausärztlichen Versorgung zählen:

  • Allgemeinärzt:innen
  • Kinderärzt:innen
  • Internist:innen ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben
  • Ärzt:innen, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind und
  • Ärzt:innen, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben.
  • Als "Einrichtung der hausärztlichen Versorgung" gelten ausschließlich Ärzt:innen, die in § 73 Abs. 1 a Ziffer 1-4 SGB V aufgelistet sind.

 

Wie sieht's in der Praxis aus?

Jeder war schon mal als Patient in einer Praxis. Hinter den Kulissen sieht es aber doch ganz anders aus – und von der Klinik unterscheidet sich der Tagesrhythmus einer Arztpraxis in jedem Fall. Mit der Famulatur kannst du dir früh Orientierung verschaffen: Wie sind die Abläufe geregelt, wie arbeitet das Team zusammen? Wie viel Bürokratie bringt eine eigene Praxis wirklich mit sich? Wie ist es, mit einem festen Patientenstamm zu arbeiten?

 

Praktisches Jahr, Paten und Mentoren

Das Praktische Jahr (PJ) nach dem »2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung« gliedert sich in insgesamt drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen (= 48 Wochen). Auch diese können zum Teil in der ambulanten Versorgung absolviert werden. In den Pflichtbereichen »Innere Medizin« und »Chirurgie« kannst du laut Approbationsordnung maximal je acht Wochen, also die Hälfte der Zeit, in einer Facharztpraxis tätig sein. Wer im dritten Abschnitt den Schwerpunkt »Allgemeinmedizin« wählt, kann die gesamten 16 Wochen in einer Praxis verbringen. Für das PJ kommen nur besonders geeignete Praxen infrage, die als allgemeinmedizinische Lehrpraxen einer medizinischen Fakultät ausgewiesen sind.

Für Studierende, die sich für die Niederlassung interessieren, gibt es an vielen Universitäten zudem spezielle Angebote wie Mentoring- oder Patenschafts-programme, in die auch niedergelassene Haus- und Fachärzte eingebunden sind. So können selbst Mediziner, die noch ganz am Anfang ihrer Laufbahn stehen, in direkten Kontakt zur ambulanten ärztlichen Arbeit kommen. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern und unterstützen den ärztlichen Nachwuchs auf dem Weg in die Niederlassung.

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