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Lass dich nieder: So geht’s!

Inhaltsverzeichnis

Niederlassung als Arzt oder Ärztin: Das sind deine Möglichkeiten

Als niedergelassene:r Mediziner:in hast du das Sagen. Du bist die erste Ansprechperson in Sachen Gesundheit für deine Patient:innen, leitest ein Praxisteam ganz nach deinen Vorstellungen und bist keinen Vorgesetzten Rechenschaft über deine Entscheidungen schuldig. Klingt wie Musik in deinen Ohren? In Deutschland kannst du sogar zwischen mehreren Formen der Niederlassung wählen. Du kannst eine klassische Einzelpraxis gründen oder zusammen mit Kolleg:innen im Team arbeiten. Mit diesen drei gängigen Formen kannst du deine Praxis eröffnen:

  • Deine eigene Einzelpraxis
    Hier liegen alle Entscheidungen bei dir: In der Einzelpraxis arbeitest du wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig. So gestaltest du deine Niederlassung ganz nach deinen persönlichen Vorstellungen. Du hast freie Hand bei der Planung deiner Sprechzeiten, kannst deinen Urlaub frei wählen und auch Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierung bestimmst du nach eigenem Ermessen.

  • Teamwork in der Gemeinschaftspraxis
    Du liebst die Arbeit mit Kolleg:innen? Dann ist vielleicht eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), kurz gesagt die Gemeinschaftspraxis, die richtige Niederlassungsoption für dich. In dem Fall gründest du die Praxis mit Kolleg:innen und teilst dir mit Ärzt:innen derselben oder unterschiedlicher Fachrichtungen die administrativen Aufwände der Praxis: zum Beispiel die Räumlichkeiten, Mitarbeitende und laufende Kosten. Ihr könnt euch auch den Patient:innenstamm teilen.

  • Praxisgemeinschaft gründen in geteilten Räumen
    Du möchtest dir die Kosten für Ressourcen sparen, aber trotzdem wirtschaftlich und medizinisch eigenständig arbeiten? Dann ist eine Praxisgemeinschaft die richtige Option für dich. Zusammen mit Kolleg:innen teilst du dir Räumlichkeiten, medizinische Geräte und vielleicht auch Mitarbeitende, hast jedoch deinen eigenen Patient:innenstamm und bist auch wirtschaftlich unabhängig von deinen Kolleg:innen.

Du willst noch mehr über die Praxisformen erfahren? Hier liest du weitere Informationen zu den unterschiedlichen Niederlassungsoptionen.


Deine Schritte zur Niederlassung

Du hast deine Approbation in der Tasche und willst dich niederlassen? Eine Voraussetzung musst du noch erfüllen, bevor du deine eigene Praxis eröffnen kannst – denn es gibt tatsächlich eine Altersgrenze für niedergelassene Ärzt:innen. Du darfst zu Beginn deiner vertragsärztlichen Tätigkeit nicht älter als 55 Jahre sein. Hast du deine Praxis erstmal eröffnet, darfst du diese aber natürlich länger halten.  

Du erfüllst diese Voraussetzung? Dann kannst du dich an drei einfachen Steps entlanghangeln, um deine eigene Niederlassung zu eröffnen: 

1) Trage dich ins Arztregister ein
Alle Kassenärztlichen Vereinigungen führen ein Register über alle Ärzt:innen, die für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient:innen zugelassen sind oder eine Zulassung anstreben. Planst du deine Niederlassung in einem Bereich, der aktuell keine freien Arztsitze anbietet, solltest du dich auf die Warteliste in deinem Fachgebiet setzen lassen. Die Arztsitze werden durch die Bedarfsplanung bestimmt, um Über- und Unterversorgung in Regionen zu vermeiden. Eine Übersicht von vorhandenen Arztsitzen erhältst du ganz einfach bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung. 

2) Wähle deinen Praxis-Standort aus
Planst du deine Niederlassung in einem offenen Planungsbereich? Dann kannst du den Standort deiner eigenen Praxis frei wählen. Ist der Bereich gesperrt, musst du in der Regel die Praxis eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin übernehmen, um dich an deinem Wunschstandort niederzulassen. 

Du willst noch mehr zur Praxisübernahme, zum Beispiel für die Allgemeinmedizin oder weitere Fachrichtungen, erfahren? Hier findest du weitere Informationen zum Thema Übernahme und Praxis kaufen.

3) Beantrage deine Zulassung
Nach deinem Eintrag ins Arztregister und deiner Wahl eines Arztsitzes kannst du deine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragen. Gibt es mehrere Bewerber:innen für deinen Wunschsitz, entscheidet ein Ausschuss anhand der fachlichen Eignung, des Approbationsalters, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit und der familiären Situation. 

Eine genauere Beschreibung der einzelnen Schritte zur Niederlassung findest du hier.


Niederlassungsberatung von deiner KV

Die eigene Praxis ermöglicht dir eine ärztliche Tätigkeit ganz nach deinen Wünschen – doch das benötigt auch einiges an Planung. Du stehst jedoch nicht allein da. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung in deiner Nähe findest du viele Informationen rund um das Thema Niederlassung. Du kannst dich auch von Expert:innen zu genauen Schritten und Fördermöglichkeiten beraten lassen, du kannst aber auch gezielt an Niederlassungsseminaren für Ärzt:innen teilnehmen. Die Themen reichen von Personalfindung über Niederlassung auf dem Land bis zu aktuellen Themen wie Cybersicherheit. Hier findest du eine Übersicht über die KVen in Deutschland.

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