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Finanzielle Unterstützung

Förder­möglich­keiten in der Weiter­bildung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Regionen unterstützen deinen Weg in die Niederlassung - auch in der Weiterbildung.

Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wird bundesweit gefördert. Im Juli 2020 wurde der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in der Weiterbildung für das Fachgebiet Allgemeinmedizin auf 5.000 Euro bundesweit angehoben. Auch weitere Fachbereiche werden gefördert. Welche das sind, wird derzeit regional festgelegt.

Das heißt, niedergelassene Ärzte können eine Förderung von monatlich 5.000 Euro beantragen, um Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können. Grundlage ist die »Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung«. Die Vereinbarung im Wortlaut und die Ansprechpartner der Koordinierungsstellen in den Regionen findest du hier.

Darüber hinaus gibt es ergänzend oder darauf aufbauend weitere Förderangebote, die wir dir hier – geordnet nach den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorstellen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es mehr als 60 Weiterbildungsverbünde für die Allgemeinmedizin, das heißt Kooperationen von Krankenhäusern mit ambulanten Weiterbildern, die jungen Ärzten die Möglichkeit bieten, ihre gesamte Weiterbildung (ambulant und stationär) »im Paket« zu durchlaufen. Eine Übersicht über diese Weiterbildungsverbünde und weitergehende Informationen bietet
die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin.

Nähere Informationen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und die zuständigen Ansprechpartner findest du bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Die KVBW fördert die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sowie die fachärztliche Weiterbildung in den grundversorgenden Facharztgruppen mit einem Zuschuss von monatlich 5.000 Euro. Alle Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen in Baden-Württemberg kannst du auf kvbaewue.de nachlesen.

Bayern

Auf die Weiterbildung Allgemeinmedizin anrechenbare ambulante Weiterbildungsabschnitte werden bayernweit mit insgesamt 5.000 Euro monatlich pro Vollzeitstelle gefördert. Weiterbildungsbefugte Vertragsärzte leiten diese Fördermittel unverzüglich und in voller Höhe an den Weiterbildungsassistenten weiter.

Für angehende Fachärzte und Psychotherapeuten gibt es in Bayern zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Auf die gesetzliche Förderung nach § 75a SGB V können sich bestimmte Arztgruppen innerhalb von Ausschreibungszeiträumen bewerben. Der monatliche Gehaltszuschuss beträgt in Vollzeit seit 1. Juli 2020 5.000 Euro. Darüber hinaus bietet die KVB bereits seit 2013 eine weitere ambulante Weiterbildungsförderung an. Mit Wirkung ab 1. Juli 2020 beträgt die fachärztliche Förderung 2.500 Euro monatlich in Vollzeit für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten. Die Förderung einer Beschäftigung eines Psychotherapeuten in Ausbildung zur Durchführung der praktischen Tätigkeit beträgt 16,03 Euro je Stunde. Mehr Infos hier.

Ansprechpartner/innen für die allgemeinmedizinische und für die fachärztliche Weiterbildung bei der KV Bayerns sind unsere Berater Praxisführung in deiner Bezirksstelle. Die jeweiligen Kontaktdaten findest du am Ende unseres Mitgliedermagazins KVB FORUM oder im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Service > Beratung > Beratungscenter.

Berlin

Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA für Berlin) unterstützt Ärzte, die an einer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin interessiert sind. Sie hilft dabei, diese Weiterbildung strukturierter und organisierter zu gestalten. Unter anderem bietet sie eine Informationsplattform und Vermittlungsstelle für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten.

Ansprechpartnerin ist Dr. Antje Koch, Telefon 030 4080-6-1180.

Brandenburg

In folgenden Fachrichtungen wird die fachärztliche Weiterbildung in der ambulanten Versorgung im Land Brandenburg mit 5.000 Euro monatlich pro Ganztagsstelle gefördert:

  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Nervenheilkunde
  • Neurologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie

Die Förderung wird auch anteilig gewährt: bei einer 30-Stunden-Woche 1.312,50 Euro monatlich, bei einer Halbtagsstelle 875 Euro monatlich.

Die KV Brandenburg unterstützt Ärzte in der Weiterbildung durch
Weiterbildungsnetzwerke: Der Zusammenschluss stationärer und ambulanter Einrichtungen hat das Ziel, eine kontinuierliche und reibungslose Weiterbildung nach einem individuellen Rotationsplan an einem Ort zu ermöglichen.

Ansprechpartnerinnen für die Angebote der KV Brandenburg sind Christiane Völkel, Telefon 0331 2309 -326, und Elisabeth Lesche, Telefon 0331 2309 -267.

Bremen

Für Informationen und Beratungsmöglichkeiten der KV Bremen kannst du dich gerne an die zuständige Beraterin Anke Jacobs wenden:

Anke Jacobs  
Telefon:   0421 3404-324
Mail: a.jacobs@kvhb.de

Hamburg

Die KV Hamburg fördert dich während der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Hamburger Arztpraxis, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Facharztweiterbildung in den Bereichen Kinder-, Frauen- und Augenheilkunde. Der monatliche Zuschuss an den weiterbildenden Arzt für einen ganztags beschäftigten Arzt in Weiterbildung beträgt insgesamt 5.000 Euro. Das Gehalt muss dabei von der Weiterbildungsstelle auf mindestens 5.115 Euro – die im Krankenhaus übliche Vergütung – aufgestockt werden. Weitere Informationen findest du in den Merkblättern und Richtlinien der KVH zur Förderung der Weiterbildung.

Ansprechpartnerinnen sind Katrin Benedickt, Telefon 040 22 802-661 und Lubomira Papke, Telefon 040 22  802-841 bei der KV Hamburg.

Hessen

Die fachärztliche Weiterbildung wird in Hessen durch einen Zuschuss finanziell unterstützt. Die Förderung von 5.000 Euro wird Vertragsärzten bei Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung über maximal sechs Monate gewährt. Die Förderung gilt für die ambulante Facharztweiterbildung.
Im Bereich Kinder- und Jugendmedizin werden monatlich maximal 1.000 Euro für sechs Monate gewährt. Ebenfalls gefördert werden bestimmte Bereiche der Weiterbildung Psychotherapie.

Ansprechpartner ist die Abteilung Qualitätsförderung der KV Hessen, Telefon 069 24741-6683.

Weiterbildungsstellen zum Allgemeinmediziner in Hessen finden sich in der Jobbörse des Portals allgemeinmedizinhessen.de.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird in von Unterversorgung bedrohten Landesteilen mit einem erhöhten Zuschuss von 5.050 Euro monatlich gefördert. 

Nach der Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern können sich Fachärzte für Allgemeinmedizin die Ausgaben für die Kursweiterbildung Allgemeinmedizin bis zur Höhe von 800 Euro erstatten lassen. 

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern hat ein Referat Verbundweiterbildung eingerichtet, das in Kooperation mit allen größeren Kliniken des Landes die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im stationären und ambulanten Bereich koordiniert.

Niedersachsen

Die Weiterbildung zum Facharzt in diversen Fachrichtungen wird in der ambulanten Versorgung durch einen Gehaltszuschuss gefördert. 

Die Teilnahme von Weiterbildungsassistenten an haus- und fachärztlichen Weiterbildungskursen wird in Niedersachsen durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren gefördert. 

Die strukturierte Weiterbildung zum Facharzt wird durch die Bildung sogenannter Weiterbildungsverbünde gefördert.

Ansprechpartner für alle Förderangebote ist Thilo von Engelhardt bei der KV Niedersachsen, Telefon 0511 380-3335. 

Nordrhein

Die KV Nordrhein fördert gemeinsam mit den Krankenkassen die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sowie die Weiterbildung grundversorgender Fachärzte. Auf Antrag wird die Beschäftigung eines Arztes oder einer Ärztin in Weiterbildung mit monatlich 5.400 Euro unterstützt.

Weitere Informationen sind unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/ abrufbar.

Weiterbildungsstellen in Nordrhein findest du hier.

Die KV Nordrhein fördert gemeinsam mit den Krankenkassen den Quereinstieg in eine Hausarzttätigkeit. Für einen Quereinstieg infrage kommen vor allem Allgemeininternisten, aber auch viele andere Facharztgruppen. Dabei sollst du durch die Förderung während der Weiterbildungszeit möglichst so viel verdienen wie bisher im Krankenhaus.

Weitere Informationen sind unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/ abrufbar.

Ob geförderte Weiterbildung oder Quereinstieg, die KVNO bietet dir mit dem kostenfreien Einsteigerprogramm KOMPASS PraxisSTART eine engmaschige Begleitung und Beratung auf dem Weg in die Praxis an und beantwortet deine Fragen rund um die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung. | KOMPASS PraxisSTART | KV Nordrhein

Rheinland-Pfalz

Um die vertragsärztliche Patientenversorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, fördert die KV RLP die Weiterbildung von Ärzten innerhalb aller Fachgruppen. Der Förderzuschuss soll helfen, die personellen und zeitlichen Aufwände abzudecken, die der weiterbildenden Praxis aus der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung entstehen. Den Förderbetrag gibt sie an ihn weiter.

2.500 Euro
2.500 Euro: Arztpraxen, die einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen, können einen monatlichen Förderbetrag von bis zu 2.500 Euro erhalten.

5.000 Euro
Bei einigen Fachgruppen beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier mit 5.000 Euro ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann. Neben der Weiterbildung Allgemeinmedizin besteht diese Fördermöglichkeit aktuell für die folgenden Fachgruppen:

  • Augenärzte
  • Chirurgen und Orthopäden, maximal 10 Förderstellen
  • Frauenärzte
  • Hautärzte
  • Kinder-und Jugendärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Urologen
  • Nervenärzte, maximal 10 Förderstellen
  • Rheumatologen innerhalb der Facharztgruppe der Fachinternisten, maximal 3 Förderstellen

In hausärztlich versorgten Gebieten, in denen eine Unterversorgung droht oder bereits besteht, kann sich der Förderbetrag zusätzlich um monatlich 250 bzw. 500 Euro erhöhen.

In der Allgemeinmedizin werden bis zu 42 Monate gefördert – sofern es sich um einen anerkennungsfähigen Weiterbildungsabschnitt nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung handelt.

In den Weiterbildungen innerhalb der Fachgruppen der Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Nervenärzte und richtet sich die Förderdauer nach der maximalen ambulanten Weiterbildungszeit gemäß der rheinland-pfälzischen Weiterbildungsordnung. Eine Förderung ist hier erst ab einer Mindestförderdauer von zwölf Monaten möglich.

Einen Antrag auf Förderung können alle Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren in Rheinland-Pfalz stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass deren Praxen von der zuständigen Ärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt sind und eine gültige Weiterbildungsbefugnis vorliegt. Die Weiterbildungsbefugnis erteilt die Landesärztekammer.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten findest du hier.

Saarland

Weiterbildung- Allgemeinmedizin
Die KV Saarland fördert gemeinsam mit den Krankenkassen die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Auf Antrag wird die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung mit monatlich 5.000,00 Euro unterstützt.

Weiterbildung- Fachärztlich
Die fachärztliche Weiterbildung wird wie die allgemeinmedizinische Weiterbildung mit monatlich 5.000,00 Euro gefördert. Die Festlegung der zu fördernden Facharztgruppen wird unter der Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen jährlich überprüft und auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Ansprechpartnerin ist Frau Kerstin Häffner, 0681-99 83 70

Sachsen

Die fachärztliche Weiterbildung wird in Sachsen mit mit 5.000 Euro monatlich gefördert.

Ärzte in Weiterbildung in anderen Fachgebieten und über das Stellenkontingent hinaus werden mit 2.500 Euro gefördert.

Kontaktdaten bei der KV Sachsen:

Sachsen-Anhalt

Die Weiterbildung Allgemeinmedizin wird in Sachsen-Anhalt über die Bundesförderung hinaus mit 1.000 Euro gefördert, wenn sich der Arzt zur Tätigkeit in einer Region verpflichtet, die unterversorgt oder drohend unterversorgt ist oder in der ein lokaler Versorgungsbedarf besteht. 

Die Weiterbildung in der Augenheilkunde und Dermatologie wird in Sachsen-Anhalt mit 3.500 Euro monatlich gefördert, wenn sich der Arzt zur Tätigkeit in einer Region verpflichtet, die unterversorgt oder drohend unterversorgt ist oder in der ein lokaler Versorgungsbedarf besteht. Bis zu fünf Weiterbildungsstellen werden so aus der Landesförderung mitfinanziert. 

Ansprechpartnerin für beide Angebote ist Claudia Hahne, Telefon 0391 627-6447, bei der KV Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Monatlich gibt es für die angehenden Hausärzte auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für die nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein anrechenbaren Weiterbildungszeiten. Der Förderbetrag ist von dem Weiterbilder auf die im Krankenhaus übliche Bezahlung anzuheben. Grundlage ist der Tarifvertrag Ärzte der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände.
 
Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arzt in Weiterbildung grundsätzlich an den Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin teilnimmt. Hierfür hat ihn die weiterbildende Praxis freizustellen. Außerdem biete die KVSH in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein Traineeveranstaltungen für Ärzte in Weiterbildung aller Fachrichtungen an.

Hinweis zur Förderung von Fachärzten gemäß § 75a SGB V der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung:
Die gleiche Fördersumme gibt es auf Antrag für einige Weiterbildungsstellen der Facharztgruppen Kinder- und Jugendmedizin, Nervenheilkunde sowie Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Haut- und Geschlechtskrankheiten.

Ansprechpartnerin: Janine Priegnitz, 04551 883 384 und Renate Tödt, 04551 883 358

Thüringen

Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Augenheilkunde in Thüringen werden über den Zeitraum der Weiterbildung für maximal 60 Monate mit 250 Euro monatlich pro Vollzeitstelle gefördert. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Förderung anteilig gewährt.

Ansprechpartnerin ist Antje Görnhardt, Telefon 03643 559 -950, bei der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen.

Die ambulante und stationäre Blockweiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird finanziell gefördert. Die Förderung wird Ärzten in Weiterbildung und ermächtigten Vertragsärzten und Ärzten in Krankenhäusern gewährt.

Ansprechpartnerin ist Stefanie Schmidt, Telefon 03643 559 -194, bei der KV Thüringen.

Bei allen Fragen kannst du dich auch an den Ärztescout an der Uni Jena wenden: Christin Walther hat ihr Büro im Universitätsklinikum Jena; Bachstr. 18 (Haus 1, Raum 305); telefonisch ist sie unter 03641 9-33472 erreichbar.

Westfalen-Lippe

In Westfalen-Lippe gibt es flächendeckend zahlreiche Weiterbildungsverbünde. Deren Ziel: die Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte koordiniert zu gestalten und aus einer Hand zu organisieren. Deshalb kooperieren in einem Weiterbildungsverbund niedergelassene Ärzte mit Krankenhäusern.

Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstützt diese Kooperationen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Studierende, Absolventen, Ärztinnen und Ärzte, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten, die an einer Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin interessiert sind.

Die KV Westfalen-Lippe fördert gemeinsam mit den Krankenkassen Westfalens die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, HNO-Heilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie sowie ärztliche Psychotherapie. Auf Antrag wird ein monatlicher Zuschuss von bis zu 5.000 Euro gewährt. Ansprechpartner ist die Abteilung Praxisberatung bei der KV, Telefon 0231 9432 9400.

Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin, die in einer Praxis in einer unterversorgten Region oder in einer drohend unterversorgten Region tätig werden, können einen zusätzlichen Gehaltszuschuss in Höhe von 500 bzw. 250 Euro erhalten. Das Förderverzeichnis der betroffenen Regionen und mehr Informationen findest du hier.

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