Urlaub trotz Arztpraxis: eine Checkliste für Niedergelassene
Niedergelassene Ärzt:innen haben sich ihren Urlaub verdient – immer! Aber: Was genau muss eigentlich berücksichtigt werden, bevor man die Seele baumeln lassen kann?

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Wann benötigen Ärzte eine Urlaubsvertretung?
Auf einen Blick:
- Niedergelassene benötigen für jede Abwesenheit eine Vertretung: bei Urlaub jeder Länge, bei Brückentagen, Krankheit, ärztlichen Fortbildungen, Wehrübungen sowie Entbindung und Erziehungszeiten.
Außerdem wichtig: - Eine Vertretung muss die gleichen fachlichen Qualifikationen aufweisen.
- Dauert die Abwesenheit länger als eine Woche, muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) informiert werden.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Urlaubsvertretung von Ärzten?
Das Beste vorweg: Klar dürfen niedergelassene Ärzt:innen Urlaub machen – bis zu einer Gesamtzeit von drei Monaten jährlich. Längere Vertretungen sind im Einzelfall auch möglich, sie müssen dann aber von deiner zuständigen KV genehmigt werden.
Bei deiner KV musst du dich auch melden, wenn dein Urlaub länger als eine Woche dauert. Dein:e Vertreter:in muss die gleiche Fachrichtung und Qualifikation haben wie du. Wenn du dich länger vertreten lassen möchtest oder musst, benötigst du eine Genehmigung der KV.
Wie wird die Urlaubsvertretung bei der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet?
Die Meldung kann formlos erfolgen, einige KVen bieten ein Formular an. Natürlich solltest du zuvor mit der Ärztin oder dem Arzt alles besprochen haben, der oder die dich vertritt. Grundsätzlich gilt bei jedem Urlaub und jedem Brückentag sowie bei Krankheit oder ärztlichen Fortbildungen: niemals ohne Vertretung. Für deine Sprechstunden musst du dir also jemanden suchen, der dich in dieser Zeit vertritt.
Wer darf einen niedergelassenen Arzt während des Urlaubs vertreten?
Als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt hast du eine gewisse Qualifikation – und die braucht deine Vertretung auch. Du darfst dich also nur von Kolleg:innen mit abgeschlossener Weiterbildung in demselben Fachgebiet vertreten lassen, für das du selbst zugelassen bist. Das kann auch jemand aus einem Krankenhaus sein, denn die Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für eine Vertretung. Wenn du dich mit jemandem gut verstehst, der gerade im letzten Abschnitt der Weiterbildung ist, kann es hier eine Ausnahme geben. Frage einfach bei der KV nach, ob du dich von ihr oder ihm vertreten lassen kannst.
Deine Vertretung muss also alles können, was du auch kannst. Und wenn sie mehr kann? Natürlich nicht schlimm, aber: Er oder sie darf nur Leistungen durchführen und abrechnen, für die du selbst auch qualifiziert bist. Hierarchien spielen bei der Vertretung keine Rolle: Wenn du eine Gemeinschaftspraxis hast und deine Kolleg:innen die gleiche fachliche Qualifikation haben und dem gleichen Versorgungsbereich angehören, könnt ihr euch gegenseitig vertreten – egal wer Chef und Chefin ist und wer angestellt.
Nur mal kurz weg?
Zwar brauchst du auch bei verlängerten Wochenenden und anderen kurzen Abwesenheiten eine Vertretung, aber die KV musst du in dem Fall nicht informieren. Sehr wohl aber deine Patient:innen. Ein Aushang an der Praxistür und eine Ansage auf dem Anrufbeantworter reichen aber völlig aus. Einfach auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen funktioniert nicht – für jede Sprechstunde und jeden Bereitschaftsdienst, den du nicht selbst wahrnehmen kannst, brauchst du eine Urlaubsvertretung.
Wie lange im Voraus sollte eine Urlaubsvertretung organisiert werden?
Es ist für deine eigene Organisation sinnvoll, wenn du mindestens vier bis sechs Wochen vor deiner geplanten Abwesenheit mit der Planung deiner Vertretung beginnst.
Dabei sind folgende Schritte nötig:
- Stimme dich rechtzeitig mit den möglichen Vertreter:innen ab, damit deine Planung auch aufgeht.
- Informiere rechtzeitig deine Patient:innen, zum Beispiel mit Aushängen in den Praxisräumen, auf deiner Website, mit Einträgen bei Google und Social-Media-Kanälen.
- Passe deine gesamte Terminplanung an deine Urlaubspläne an.
- Melde deiner KV, wenn du länger als eine Woche abwesend sein solltest.
Was passiert, wenn ein Arzt keine Urlaubsvertretung organisiert?
Wenn du dir keine Urlaubsvertretung organisierst, musst du mit erheblichen Konsequenzen rechnen, denn du verletzt damit deine vertraglichen Pflichten. Du verstößt gegen den Sicherstellungsauftrag und gefährdest die Patientenversorgung. Dann ist es möglich, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und dich berufsrechtliche Verfahren erwarten.
Die Regelungen zur Vertretung findest du im Bundesmantelvertrag und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.