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Versorgung von Patienten

Was sichert eigentlich der Sicher­stellungs­auftrag?

Krankenversicherte in Deutschland können sich rund um die Uhr auf ambulante medizinische Hilfe verlassen. Dafür gibt es spezielle Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten, festgelegt im Sicherstellungsauftrag. Die Vertragsärztinnen und -ärzte spielen dabei eine wichtige Rolle.

Ein Stethoskop liegt auf einem gezeichneten Herzschlag – als Symbol für die Wichtigkeit des Sicherstellungsauftrages.
Ein Herz für Notfälle: Der Sicherstellungsauftrag garantiert ambulante medizinische Hilfe. © iStock / Antonio Carlos Bezerra

Lesedauer: 5 Minuten
 

Welches medizinische Problem auch immer vorliegt – ambulante Hilfe ist meist nicht weit und jederzeit für Krankenversicherte verfügbar. Die Basis dafür, dass dieser Service so reibungslos funktioniert, legt der sogenannte Sicherstellungsauftrag.
 
Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben vom Gesetzgeber diesen Sicherstellungsauftrag erhalten. Das heißt, sie sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten durch ihre Vertragsärztinnen und -ärzte zu garantieren. Daher leisten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über ihre Arbeit in der Praxis hinaus den ärztlichen Bereitschaftsdienst – außerhalb ihrer regulären Sprechzeiten. Sowohl in der Stadt als auch auf dem Land muss es ein ausreichendes ambulantes Versorgungsangebot geben. Alle Krankenversicherten, die einen Arzt oder eine Ärztin benötigen, sollen jederzeit die ambulante Hilfe erhalten können, die sie brauchen, und am besten ohne lange Wege zur Praxis. Gleichzeitig muss mit den finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortungsvoll umgegangen werden, denn dabei handelt es sich um die Mitgliedsbeiträge der gesetzlich Krankenversicherten.

Sicherstellungsauftrag: Bedarfsgerecht versorgen

Wie viele Ärztinnen und Ärzte einer Arztgruppe für wie viele Einwohner zur medizinischen Versorgung erforderlich sind, legt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit den sogenannten Bedarfsplanungsrichtlinien fest. Diese Verhältniszahlen variieren je nach Fachgruppe und Besiedlungsdichte einer Region. Auf ihrer Basis prüfen die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen jährlich, ob es ausreichend Ärztinnen und Ärzte gibt oder sich weitere niederlassen können.

Welche Leistungen zur medizinischen Versorgung gehören, geben die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Verträgen vor. Gäbe es den Sicherstellungsauftrag in dieser Form nicht, müssten die Krankenkassen Einzelverträge mit den Ärzten schließen. Das hieße, viele unterschiedliche Absprachen und eine unübersichtliche Versorgungsstruktur.

Die KVen organisieren unter anderem den ärztlichen Bereitschaftsdienst und halten ihn aufrecht: Sie leisten daher einen zentralen Beitrag zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrags.

Was du als Arzt oder Ärztin damit zu tun hast

Du trägst als Vertragsärztin oder Vertragsarzt maßgeblich dazu bei, diesem Versorgungsauftrag nachzukommen. Denn eine Zulassung mit Versorgungsauftrag berechtigt nicht nur, sondern verpflichtet auch. So hast du die Aufgabe, gesetzlich Versicherte ambulant zu versorgen – sowohl während der Sprechstundenzeiten als auch davor beziehungsweise danach. All diese Faktoren spielen zusammen, sodass sich Patienten darauf verlassen können, in dringenden Fällen auch nachts und am Wochenende eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt zu finden.

 

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