Einzelpraxis
Wirtschaftliche und organisatorische Selbstständigkeit. Du bist dein eigener Chef. Mehr erfahren
Wege zur eigenen Arztpraxis
Ärztin oder Arzt in eigener Praxis – das ist auch dein Traum? Um dir diesen zu erfüllen, steht zuerst das Medizinstudium an, klar. Aber wie sind dann die Schritte in die eigene Niederlassung? Wir zeigen dir, wie es geht.
Inhaltsverzeichnis
1. Du bist dein eigener Chef
Du bestimmst selbst, welche Schwerpunkte du in deiner Praxis setzt und wie du deine Arbeit organisierst.
2. Arbeiten im Team
Teamarbeit macht Spaß. Und bei kniffligen Diagnosen kannst du deine Kolleginnen und Kollegen zu Rate ziehen.
3. Leben und Arbeiten in Balance
Du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest – und wann du Urlaub machst.
4. Selbstständig oder angestellt
Du kannst dich als Ärztin oder Arzt mit einer eigenen Praxis selbstständig machen. Du kannst dich aber auch in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum anstellen lassen.
5. Enge Bindung an deine Patienten
Du kennst nicht nur die Befunde deiner Patientinnen und Patienten, sondern baust eine echte Beziehung zu ihnen auf.
Du hast dich entschieden und möchtest in der Niederlassung tätig sein? Dann gibt es für dich gleich sechs Möglichkeiten, wie du als Ärztin oder Arzt in der Praxis arbeiten kannst.
Bevor du in deiner eigenen Niederlassung praktizieren darfst, musst du drei wichtige Schritte gehen. Dein Weg zur eigenen Praxis läuft so:
1. Eintrag in das Arztregister
Du trägst dich in das Arztregister der für deinen Wohnsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Hierzu musst du eine Approbationsurkunde und eine mit Erfolg absolvierte Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt vorweisen.
2. Wahl eines Standorts für deine Praxis
Willst du eine eigene Praxis eröffnen, eine bestehende übernehmen oder dich einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis anschließen? Auf der Suche nach einem Standort helfen die Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
3. Antrag an den Zulassungsausschuss
Nachdem du dich ins Arztregister eingetragen hast, beantragst du offiziell beim örtlichen Zulassungsausschuss die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit, und zwar unter Angabe des von dir zuvor gewählten Praxisstandortes.
Erfahre noch mehr über den Zulassungsantrag in unserem Artikel.
Auf deinem Weg in die Niederlassung findest du Unterstützung bei deiner KV vor Ort. Die Kassenärztlichen Vereinigungen helfen Dir: