Der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ist der medizinische Nachwuchs sehr wichtig. Deshalb haben wir vor einigen Jahren die Initiative »Mehr.Arzt.Leben!« gestartet. Im Rahmen dieser Kampagne bündeln wir alle Informationen rund um den Beruf der niedergelassenen Ärzt:innen.
Egal, ob du als Haus- oder Facharzt- oder ärztin arbeiten möchtest. Egal, ob du eine Praxis übernehmen oder dich lieber anstellen lassen willst. Egal, ob du lieber in der Stadt oder auf dem Land praktizieren möchtest: Wir helfen dir mit vielen praktischen Tipps, Informationsveranstaltungen und wertvollen Kontakten weiter.
Wir kooperieren mit den Instituten für Allgemeinmedizin in Kiel und Lübeck, haben gute Kontakte zu Praxisinhaber:innen in ganz Schleswig-Holstein und kümmern uns um die Verbundweiterbildung in Schleswig-Holstein. Medizinstudierende, PJler und Fachärzt:innen in Weiterbildung stehen wir mit Rat und Tat zur Seite – schnell und unbürokratisch.
Alle informationen zur Kampagne »Mehr.Arzt.Leben!« findest Du unter www.mehrarztleben.de und auf Instagram.
Neu niedergelassen in Schleswig-Holstein
Jedes Jahr lassen sich rund 120 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Schleswig-Holstein nieder. Ob Hausarzt oder Fachärztin, ob in der eigenen Praxis, in einer Kooperation oder angestellt, ob in der Stadt oder auf dem Land: Sie alle nutzen die vielfältigen Möglichkeiten, um als niedergelassene Ärzt:innen zu arbeiten. Wer sind diese Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen? Welche Motivation bringen sie mit? Welches Berufsverständnis haben sie?
Um etwas über sie zu erfahren, klicke auf das Bild:
So fördern wir Medizinstudierende
Blockpraktikum
Wir unterstützen Medizinstudiere mit einer wöchentlichen Pauschale in Höhe von 200 Euro als Zuschuss für Fahrt- oder Übernachtungskosten, wenn sie das Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin außerhalb der Mittelbereiche Kiel und Lübeck absolvieren. Zusätzliche werden Fährkosten, Parkgebühren und ähnliche Kosten erstattet, die sich aus einer besonderen Lage der Praxis ergeben.
Famulatur
Die KVSH fördert Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einer Praxis in Schleswig-Holstein machen. Diese bekommen von uns einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro/Woche, sofern die Famulatur außerhalb der Mittelbereiche Kiel und Lübeck erfolgt. Er wird längstens für die Dauer der nach der Approbationsordnung anrechnungsfähigen Zeit (derzeit 60 Tage) gewährt.
Praktisches Jahr (PJ)
Die KVSH gewährt für die ärztliche Ausbildung im 3. Tertial des Praktischen Jahrs (16 Wochen) einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro/Woche, wenn dies in einer akademischen Lehrpraxis für Allgemeinmedizin absolviert wird, die in einem Gebiet der Förderstufe 2 (geöffnete Planungsbereiche, die seit 12 Monaten ununterbrochen für mindestens eine Stelle geöffnet sind) liegt.
Mehr Informationen und alle Anträge unter www.kvsh.de/perspektiven
Lehrpraxis finden
Steckbriefe aller Praxen in Schleswig-Holstein, in denen du das Blockpraktikum oder das Praktische Jahr im Fach Allgemeinmedizin absolviert kannst, findest du unter https://www.kvsh.de/praxis/praxisboerse-freie-arztsitze-ausschreibungen.
So fördern wir Ärzt:innen in Weiterbildung
Fester Zuschuss
Gemeinsam mit den Krankenkassen unterstützen wir angehende Hausärzt:innen, die ihren ambulanten Abschnitt der Weiterbildung zum oder zur Fachärzt:in für Allgemeinmedizin absolvieren. Dabei erhalten weiterbildende Ärzt:innen bzw. Praxisinhaber:innen seit dem 1. Januar 2025 auf Antrag eine Förderung in Höhe von 5.800 €. Diese Summe wird in voller Höhe an die Ärzt:innen in Weiterbildung weitergeleitet und stockt zudem den Betrag auf die im Krankenhaus übliche Bezahlung auf. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten.
Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Ärzt:innen in Weiterbildung grundsätzlich an den Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin teilnehmen. Hierfür hat sie die weiterbildende Praxis freizustellen.
Die KVSH gewährt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen für 70 Vollzeitäquivalente pro Jahr Vertragsärzt:innen mit einer Weiterbildungsbefugnis für die Beschäftigung einer Person in Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztanerkennung ab dem 01.01.2025 einen Zuschuss in Höhe von 5.800 € monatlich.
Gefördert werden können grundsätzlich folgende bedarfsplanerische Arztgruppen:
• Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Haut- und Geschlechtskrankheiten
• Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
• Kinder- und Jugendmedizin
• Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
• Nervenheilkunde
• Urologie
Darüber hinaus kann auch der Erwerb der Facharztanerkennung Allgemeinchirurgie, Innere Medizin und Rheumatologie gefördert werden sowie der Erwerb der Zusatzbezeichnung Schmerztherapie bei Ärzt:innen, die an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie teilnehmen, mit dem Ziel der Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie.
Fit für die Niederlassung
Im Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin bündeln die Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten Kiel und Lübeck, die KVSH und die Ärztekammer Schleswig-Holstein ihre Kräfte. Sie setzen dort an, wo du die beruflichen Weichen Richtung Niederlassung als Hausarzt oder -ärztin stellst: in der Weiterbildungszeit. Fortbildungsveranstaltungen, Train-the-Trainer-Kurse und ein Mentoringprogramm, bei dem erfahrene Hausärzt:innen dich durch die verschiedenen Etappen der Weiterbildungszeit begleiten, sorgen für viel Praxisnähe und eine optimale Ausbildung.
Kontakt:
Tel.: 04551 893723 0
E-Mail: info@q-institut-sh.de
www.kwa.sh/startseite.html
Volle Vielfalt bei der Niederlassung
Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ: Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Arzt oder Psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederzulassen.
Eigener Chef sein: Einzelpraxis
In einer Einzelpraxis lassen sich persönliche Vorstellungen am besten umsetzen – in organisatorischer und medizinischer Hinsicht. Du allein legst Praxisablauf und Arbeitsschwerpunkte fest, entscheidest über Sprechzeiten und Versorgungsangebote. Darüber hinaus bist Du wirtschaftlich unabhängig. Ärzte in einer Einzelpraxis müssen aber keine „Einzelkämpfer” sein: Du kannst z.B. andere Ärzte anstellen oder in einem Praxisnetz mit Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten.
Für Teamplayer: Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ
In einer Praxisgemeinschaft schließen sich Ärzte und/oder Psychotherapeuten mit dem Ziel zusammen, Räume, medizinische Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Jeder Arzt hat aber seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen selbst mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Noch enger arbeiten Ärzte und/oder Psychotherapeuten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – auch Gemeinschaftspraxis genannt – zusammen. Sie teilen sich nicht nur Praxisräume, Geräte und Personal, sondern behandeln die Patienten gemeinsam und rechnen Leistungen auch gemeinsam ab. Trotz dieser wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit arbeiten Sie auch in einer BAG eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.
Eine weitere Möglichkeit, im Team zu arbeiten, bietet das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ). Hier können Ärzte und Psychotherapeuten freiberuflich oder angestellt zusammen arbeiten – bisher fachübergreifend, nach den Plänen der Bundesregierung bald auch fachgleich.
Sanfter Einstieg in die Niederlassung: Angestellt in Praxis oder MVZ
Wenn Du Dich nicht sofort selbstständig machen willst, kannst Du Dich auch erst einmal in einer Praxis oder in einem MVZ als Arzt oder Psychotherapeut anstellen lassen. Nach den ersten Berufsjahren hast Du dann immer noch die Möglichkeit, in die Selbstständigkeit einzusteigen und die Praxis zu übernehmen, wenn der Inhaber in den Ruhestand geht. Außerdem bleibst Du als angestellter Arzt flexibel und kannst Familie und Beruf aufeinander abstimmen, denn im Angestelltenverhältnis hat man die Wahl zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung.
Wir helfen dir weiter
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-6
23795 Bad Segeberg
Abteilung Zulassung/Praxisberatung
Tel.: 04551 883 255
zulassung@kvsh.de