Rechte und Pflichten im PJ
Das Praktische Jahr (PJ) ist ein zentraler Teil deiner medizinischen Ausbildung. Ein Tertial kannst du auch in einer Hausarztpraxis absolvieren. Dabei gibt es immer mal wieder Fragen und Unsicherheiten, was du in dieser Zeit schon darfst, welche Rechte für dich gelten oder welche Pflichten du hast. Dieser Überblick kann dir bei der Orientierung helfen.

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Deine erste Woche im PJ: Die Sprechstunde in der Niederlassung beginnt, der erste Patient betritt den Behandlungsraum. Deine betreuende Hausärztin ist noch nicht im Raum und schon legt der Patient mit Fragen los und möchte wissen, was ihm fehlt. Was jetzt? Darfst du ihm antworten? Oder sogar schon untersuchen und eine erste Diagnose stellen?
Rechtliche Grundlagen im PJ
PJ-Studierende haben einen Sonderstatus als Pflichtpraktikant:innen. Das bedeutet, dass sie nicht unter das Arbeitsrecht fallen. Das hat zur Folge, dass es
- keine rechtlich vorgeschriebenen Pausen oder maximale Tagesarbeitszeiten,
- keinen Urlaubsanspruch und
- keinen Anspruch auf Bezahlung gibt.
Es ist aber weniger dramatisch als es sich liest: Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) sieht eine Anwesenheit von rund 8 Stunden pro Tag, Montag bis Freitag, vor. Teilweise regeln auch die PJ-Studienordnungen der Fakultäten Genaueres zur Arbeitszeit.
Du hast 30 Fehltage, die du für Kongresse, Studien- oder Urlaubstage nutzen kannst. Du musst sie aber auch für mögliche Krankheitstage einsetzen. Wenn du die 30 Tage aus einem wichtigen Grund überschreitest, kannst du die zusätzliche Fehlzeit grundsätzlich im Anschluss an das PJ nachholen.
Im PJ unterliegst du außerdem schon der ärztlichen Schweigepflicht und anderen berufsrechtlichen Bestimmungen. Grundsätzlich regeln die Approbationsordnung und die PJ-Ordnungen der jeweiligen Hochschulen deine Rechte und Pflichten.
Deine Rechte im PJ
Was heißt das jetzt ganz praktisch für dich? Wenn du ins PJ startest und du es in einer Hausarztpraxis absolvierst, hast du den großen Vorteil, dass du engen Kontakt zu deinen betreuenden Ärzt:innen haben wirst. Sie werden dir erklären, wie dein Arbeitsalltag abläuft und welche praktischen Arbeiten du ausführen darfst. Zunächst werden sich die betreuenden Ärzt:innen ein Bild von dir und deinen Kenntnissen und Fähigkeiten machen und dann entscheiden, welche ärztlichen Aufgaben du bereits erledigen kannst.
Generell gilt:
- PJ-Studierende haben das Recht, an allen relevanten Tätigkeiten und Besprechungen teilzunehmen, um ihr Wissen zu erweitern.
- Sie sollten in alle Entscheidungen einbezogen werden, die die Patient:innen betreffen,
- jedoch immer unter Anleitung erfahrener Ärzt:innen.
Wie könnte ein möglicher Arbeitsablauf in einer Hausarztpraxis demnach aussehen? Während der Sprechstunde könntest du dich mit dem ärztlichen Kollegen oder der ärztlichen Kollegin absprechen, welche Patient:innen du aufrufen darfst. Es wäre möglich, dass du eine Anamnese und eine körperliche Untersuchung durchführst. Daraufhin informierst du deine Patient:innen, dass du nun den Arzt bzw. die Ärztin dazu holst. Du stellst die Patient:innen mit ihren Symptomen vor. Je nach Beratungsanlass darfst du einen Therapievorschlag äußern und das weitere Prozedere wird mit den Patient:innen und dem Arzt bzw. der Ärztin gemeinsam besprochen.
PJ-Studierende dürfen also bestimmte ärztliche Aufgaben unter Anleitung ausführen, wie zum Beispiel Anamnesen erheben und körperliche Untersuchungen durchführen – immer unter der Voraussetzung, dass du bereits fachlich so weit bist, diese in der Praxis auch korrekt auszuführen. Übrigens ist in der Approbationsordnung auch geregelt, dass du nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden darfst, die deine Ausbildung nicht fördern, zum Beispiel als Schreibkraft.
Was du nicht ohne Aufsicht darfst und was an dich auch nicht delegiert werden darf, sind beispielsweise Tätigkeiten wie:
- Unterschrift auf Formularen
- Diagnosestellung
- Patientenaufklärung
- Therapieentscheidungen
Deine Pflichten als PJler:in
Deine wichtigsten Pflichten sind die sorgfältige Ausführung ärztlicher Aufgaben unter Anleitung und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Du darfst auf keinen Fall eigenmächtig handeln, sondern dich immer als Lernende:r präsentieren. Es muss deutlich sein, dass du kein:e approbierte:r Arzt bzw. Ärztin bist. Du musst dir der rechtlichen Verantwortung bewusst sein und nur Tätigkeiten übernehmen, die du bereits beherrschst.
Aber was sollten PJ-Studierende tun, wenn sie sich bei einer Tätigkeit im PJ unsicher fühlen, ob sie eine Tätigkeit ausführen dürfen oder nicht? Im Zweifel gilt: besser einmal mehr nachfragen.
Nutze deine Chance im Praktischen Jahr den Alltag in der Niederlassung hautnah zu erleben und zum ersten Mal Patient:innen mit deinem Fachwissen zu helfen.
Übrigens: Ab Oktober 2027 soll eine neue Approbationsordnung kommen.
Die neue Approbationsordnung bringt aller Voraussicht nach Änderungen für das Praktische Jahr. Statt drei Tertialen hat das PJ künftig vier Quartale à 12 Wochen. Die Ausbildungszeit von 48 Wochen bleibt.
Ein Schwerpunkt liegt auf ambulanten Pflichtquartalen. Mindestens eines der Wahlquartale musst du im ambulanten Bereich absolvieren, beispielsweise in einer Hausarztpraxis. Die Allgemeinmedizin wird ein verpflichtendes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen.
Über die Autor:innen
Das Redaktionsteam der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und vertritt die Interessen von Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf Bundesebene. Auf »Lass dich nieder!« gibt das Redaktionsteam Medizinstudierenden nützliche Tipps rund ums Studium und teilt Erfahrungen und Fakten rund um die ärztliche Niederlassung.