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Förderung

Fördermöglich­keiten auf dem Weg in die Praxis

Die Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen deinen Weg in die Niederlassung mit verschiedenen Programmen. In unserer Übersicht findest du die Angebote geordnet nach Region.

Approbation, Facharztzeugnis – und los! Eine Übersicht über Angebote und Programme beim Start in die Niederlassung. Hier sind sie nach Region geordnet aufgelistet.

Baden-Württemberg

Mit dem neuen Programm »Ziel und Zukunft« unterstützt die KV Baden-Württemberg die Niederlassung im Südwesten:

Wo und was wird gefördert?

In ganz Baden-Württemberg:

  • Förderungsmöglichkeiten für (angehende) Substitutionsärzte:
    • Förderung des Erwerbs der Zusatzqualifikation in Höhe von bis zu 1.000 Euro
    • Förderung der Substitutionstätigkeit in Höhe von bis zu 2.500 Euro
    • Förderung von suchtmedizinischen Schwerpunktpraxen in Höhe von bis zu 20.000 Euro

In bestimmten Regionen (ZuZ-Fördergebieten):

  • Hospitationen (Arzt als Gast in einer haus- oder fachärztlichen Praxis: bis 2.500 Euro – für maximal einen Monat)
  • Tertial Allgemeinmedizin im Rahmen des PJ: bis 2.976 Euro Zuschuss
  • Übernahme oder Neugründung einer Praxis: bis 80.000 Euro Anschubfinanzierung
  • Nebenbetriebsstätten/Zweigpraxen: bis 40.000 Euro Anschubfinanzierung
  • Förderung in Höhe von bis zu 120.000 Euro für die Gründung/Übernahme von ärztlichen Kooperationen (MVZ/BAG/ÜBAG) im Fördergebiet sowie von bis zu 40.000 Euro für den Einstieg in eine solche Kooperation
  • Anstellungen: bis 2.500 Euro monatlicher Zuschuss (maximal drei Jahre) und bis 5.000 Euro einmalige Ausstattungskosten

Die Ansprechpartner für das Programm »Ziel und Zukunft« erreichst du unter Tel.: 0711 7875-3880 oder über zielundzukunft@kvbawue.de.

Hier findest du die aktuelle Förderrichtlinie mit allen Einzelheiten und die Förderregionen veröffentlicht die KV Baden-Württemberg.

Bayern

In (drohend) unterversorgten Planungsbereichen bezuschusst die KV Bayerns nach Beschlussfassung des Landesausschusses die Tätigkeit in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nach abgeschlossener Facharztausbildung folgendermaßen:

  • Die Niederlassung in einer Praxis wird mit bis zu 90.000 Euro gefördert.
  • Die Errichtung einer Zweigpraxis wird mit bis zu 22.500 Euro gefördert.
  • Die Beschäftigung eines angestellten Arztes/Psychotherapeuten wird mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal bei Vollzeitanstellung gefördert. Darüber hinaus ist ein entsprechender Zuschuss zu den Investitionskosten mit einmalig bis zu 15.000 Euro möglich.

Zusätzlich unterstützt die KV Bayerns in unterversorgten Planungsbereichen die Ärzte/Psychotherapeuten in den ersten beiden Jahren ab der Niederlassung mit einer Praxisaufbauförderung. Des Weiteren wird die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistenz / Präventionsassistenz in der kinderärztlichen Versorgung sowie einer nicht-ärztlichen Praxisassistenz in Vollzeit mit 1.500 Euro gefördert.

Ergänzend zu den genannten Fördermaßnahmen zahlt die KV Bayerns in Planungsbereichen mit (drohender) Unterversorgung Sicherstellungszuschläge, um dort tätige Ärzte und Psychotherapeuten besonders zu unterstützen. Die Rahmenbedingungen zur Gewährung dieser Sicherstellungszuschläge werden vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in einer gesonderten Richtlinie festgelegt.

Mehr Informationen zu den Förderangeboten sowie zu den Sicherstellungszuschlägen gibt es bei der KV Bayerns. 

Ansprechpartnerinnen bei der KV Bayerns sind Laura Schramm und Linda Neuner.

Berlin

Die KV Berlin bietet ein umfangreiches Förderprogramm für die hausärztliche Versorgung an, das sich speziell auf die Berliner Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick konzentriert:

Förderungen für Neuniederlassungen und Praxisübernahmen

Gefördert werden niederlassungswillige Ärzt:innen und Kooperationen der hausärztlichen Versorgung. Die Niederlassung kann auch in einer bestehenden Praxis (Nachbesetzung) oder Berufsausübungsgemeinschaft erfolgen. Geboten wird eine einmalige Anschubfinanzierung:

  • Neuniederlassung: Erstattung von Investitionskosten bis zu 60.000 Euro bei voller Zulassung
  • Praxisübernahme: Bis zu 20.000 Euro bei voller Zulassung für Übernahme von Inventar, Rest- und Ausschreibungswerte + bis zu 40.000 Euro für weitere Investitionen

Förderungen für Praxen mit angestellten Ärzt:innen

Es werden niederlassungswillige Vertragsärzt:innen der hausärztlichen Versorgung sowie Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ gefördert, die hausärztlich tätige Ärzt:innen anstellen. Ausgenommen ist die Förderung der Anstellung von Ärzt:innen in Weiterbildung. Es wird eine einmalige Anschubfinanzierung von maximal 30.000 Euro bei voller Zulassung vergeben.

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für die Förderung sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der KV Berlin.

Brandenburg

In Regionen mit bestehender oder drohender Unterversorgung werden niederlassungswillige Ärzte mittels Sicherstellungszuschlag und Investitionskostenzuschuss gefördert.

Der Sicherstellungszuschlag beträgt

... in Regionen mit bestehender Unterversorgung:

  • 25.000 Euro bei Praxisübernahme
  • 20.000 Euro bei Neugründung einer Praxis
  • 10.000 Euro bei Weiterführung einer Praxis als Zweigpraxis
  • 7.500 Euro bei Neugründung einer Zweigpraxis

... in Regionen mit drohender Unterversorgung:

  • 25.000 Euro bei Praxisübernahme
  • 10.000 Euro bei Weiterführung einer Praxis als Zweigpraxis

Der Investitionskostenzuschuss beträgt

... in Regionen mit bestehender Unterversorgung:

  • max. 30.000 Euro bei Praxisübernahme
  • max. 30.000 Euro bei Neugründung einer Praxis
  • max. 20.000 Euro bei Errichtung einer Zweigpraxis
  • max. 30.000 Euro bei Anstellung von Fachärzten

Ansprechpartnerin bei der KV Brandenburg ist Elisabeth Lesche, Telefon 0331 2309 -320.

Bremen

Die Niederlassung von Hausärzten und Augenärzten in Bremerhaven und Bremerhaven-Nord wird finanziell gefördert. Die Förderrichtlinie endet 2020.

Ansprechpartnerin ist Marion Bünning bei der KV Bremen, Telefon 0421 3404 -144.

Hessen

Die KV Hessen und die Krankenkassen fördern künftig die Niederlassung in Regionen, in denen Ärzte fehlen. Eine neue, gemeinsame Förderrichtlinie der KV Hessen, der Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Hessen soll dafür sorgen, die Übernahme einer Praxis in solchen Gebieten für Ärzte attraktiver zu machen.

Die KV Hessen und die Krankenkassen entwickeln damit den vom Hessischen Ministerium Soziales und Integration (HMSI) initiierten Hessischen Pakt weiter. Das Besondere daran ist ein schlankes Förderverfahren, das die zukünftige, kleinteiligere Bedarfsplanung bereits vorwegnimmt. Eine zielgenaue Förderung ist damit noch besser möglich. Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass jährlich bis zu 800.000 Euro aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V eingesetzt werden.

Bei der Zusammenstellung der förderungswürden Regionen haben sich die KV Hessen und die Krankenkassen auf Kriterien verständigt, die aus dem aktuellen Bedarfsplan abgeleitet sind. Damit wird die Niederlassung von Ärzten in bestimmten Gegenden gefördert. Weiterhin unterstützt die Richtlinie die Niederlassung in Regionen, in denen in den nächsten Jahren mehrere Praxen schließen werden, weil die Ärzte in den Ruhestand gehen.

Um die Anfangsjahre in der eigenen Praxis zu erleichtern, erhalten Förderkandidaten bis maximal 55.000 Euro. Diese sind auszahlbar in fünf Jahrestranchen à 11.000 Euro. Alternativ können Ärzte die Fördersumme auch als Einmalbetrag in Höhe von max. 50.000 Euro zur Finanzierung hoher Anfangsinvestitionen erhalten.

Ansprechpartner für interessierte Ärzte sind die BeratungsCenter der KV Hessen. Die Kontaktdaten findest du hier.

Mecklenburg-Vorpommern

In Regionen mit bestehender (festgestellter) oder drohender Unterversorgung wird die Niederlassung (Neuzulassung oder Praxisübernahme) mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 75.000 Euro gefördert. Näheres zu den Investitionskostenzuschüssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

In förderfähigen Planungsbereichen in Niedersachsen werden die Investitionskosten für Praxisgründer, bei einer Praxisübernahme und bei der Anstellung von Fachärzten bezuschusst.

Ansprechpartner ist Thilo von Engelhardt bei der KV Niedersachsen, Telefon 0511 380-3335. 

Nordrhein

Die KV Nordrhein fördert über einen Strukturfonds gezielt Niederlassungen und Anstellungen in Gebieten, in denen die ambulante Versorgungslage besonders angespannt ist. In bestimmten Fördergebieten werden für Praxisübernahmen, Praxisneugründungen von Hausärztinnen und Hausärzten und förderfähigen Fachgruppen der fachärztlichen Versorgung Investitionskostenzuschüsse von bis zu 70.000 Euro gewährt. Eröffnungen von Zweigpraxen in diesen Fördergebieten werden in besonderen Einzelfällen mit bis zu 10.000 Euro gefördert.

Der Strukturfonds kommt auch Ärztinnen und Ärzten zugute, die sich entschließen eine Ärztin oder einen Arzt in einem Fördergebiet anzustellen. Diese können eine Anschubfinanzierung von insgesamt bis zu 50.000 Euro erhalten, um die finanziellen Anfangsbelastungen zu reduzieren. Weitere Informationen sind unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/ abrufbar.

Die KV Nordrhein fördert über den Strukturfonds Ärztinnen und Ärzte, die ein zusätzliches Angebot an substitutionsgestützten Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anbieten. Dies erfolgt einerseits durch die finanzielle Förderung des Erwerbs der Zusatzbezeichnung »Suchtmedizinische Grundversorgung« und andererseits durch die »Förderung einer Anschubfinanzierung für die Schaffung eines Substitutionsangebotes«. Weitere Informationen sind unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/ abrufbar.


Förderung durch das Land NRW

Mit dem sogenannten »Hausarzt-Aktionsprogramm« möchte auch das Land NRW helfen, die flächendeckende hausärztliche Versorgung in allen Regionen zu gewährleisten. Im Fokus stehen die Regionen mit besonders dringendem Handlungsbedarf. Über die Fördermöglichkeiten bei Niederlassung, Anstellung und Weiterbildung sowie die Regionen, die in das Programm fallen, kannst du dich auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) informieren.
Weitere Informationen sind unter https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm abrufbar.

 

Rheinland-Pfalz

Förderung der Niederlassung

Die KV RLP fördert gemeinsam mit den Krankenkassen die Niederlassung von Hausärzten und Fachärzten über einen eigenen Strukturfonds. Wer eine Praxis neu gründet oder übernimmt, eine Nebenbetriebsstätte einrichtet oder andere Vertragsärzte einstellt, kann gefördert werden. In förderfähigen Fällen stehen bereit:

Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Wenn du als Hausarzt in einer ländlichen Region tätig werden möchtest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auf Fördergelder des Landes Rheinland-Pfalz zurückgreifen. Der Förderbetrag je Zuwendungsempfänger beträgt einmalig bis zu 20.000 Euro.

Saarland

Mit dem Strukturfonds schaffen wir attraktive Anreize dafür, dass wieder mehr Vertragsärzte die Zulassung oder Anstellung in drohend unterversorgten Regionen anstreben.

Zusammen mit den Krankenkassen fördern wir...

  • Zuschuss zur Neuniederlassung bzw. Praxisübernahme mit bis zu 25.000,00 Euro
  • Zuschuss zur Beschäftigung eines angestellten Arztes mit bis zu 12.500,00 Euro

Doch nicht nur »Neuniederlassungen« werden  von uns aktiv unterstützt.
Hausärzte, die in Planungsbereichen mit einer festgestellten drohenden Unterversorgung tätig sind, profitieren ebenfalls:

So erhalten Vertragsärzte?

  • die Gewährung einer Auszahlungsquote für Leistungen des Praxisbudgets in Höhe von 100% und
  • Zuschuss für die Fortbildung zur nicht-ärztlichen Praxisassistentin (=Verah) in Höhe von 1.800,00 Euro

Ansprechpartnerin ist Frau Kerstin Häffner, 0681-99 83 70

Sachsen

In Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen werden niederlassungswillige Haus- und Fachärzte mit verschiedenen Maßnahmen gefördert. Ziel ist die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung.

Förderpauschale (Sicherstellungszuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit): 
Die Förderpauschale soll einen Anreiz setzen, in förderfähigen Regionen einen Vertragsarztsitz zu übernehmen, eine Vertragsarztpraxis zu gründen oder einen Arzt anzustellen. Die Einmalzahlung wird abhängig von der entsprechenden regionsbezogenen Förderstelle bis zu einer Höhe von 100.000 € gewährt. Voraussetzung sind unter anderem eine fünfjährige Bindungsfrist in der bestimmte Fallzahlgrenzen zu erreichen sind. Diese Fördermaßnahme, die bereits in den vergangenen Jahren vielfach angenommen wurde, wird somit nahezu unverändert fortgeführt.

Mindestumsatz (Sicherstellungszuschlag zur Gewährleistung des Praxisbetriebs):
Ziel dieser Förderung ist eine Reduzierung des Unternehmerrisikos für Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei Anstellung eines Arztes. Diese Zuwendung unterstützt damit die Gewährleistung des Praxisbetriebes von Beginn an. Der quartalsweise Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz ist ebenfalls aus den vergangenen Jahren bekannt und an eine regionsbezogene Förderstelle gekoppelt. Der Mindestumsatz wurde jedoch teilweise modifiziert. Somit sind in der zweijährigen Bezugszeit künftig keine starren Fallzahlgrenzen mehr zu berücksichtigen.

Quereinstieg Allgemeinmedizin (Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin):
Um dem Hausärztemangel entgegenzuwirken und zur Steigerung der Attraktivität einer ambulant allgemeinmedizinischen Tätigkeit wird der Quereinstieg von Fachärzten anderer Fachgebiete in die Allgemeinmedizin unterstützt. Mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden. Die Förderung Quereinstieg Allgemeinmedizin wird zusätzlich und analog zur Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V in Höhe von 2.500 € monatlich bei einer Vollzeitstelle für höchstens zwei Jahre gewährt. 

Hausarzt auf Probe (Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung):
Bisher in einem Krankenhaus tätige Fachärzte für Innere Medizin haben nun die Möglichkeit, Erfahrungen in einer Hausarztpraxis zu sammeln und dabei eine finanzielle Unterstützung von 7.500 € monatlich für eine Vollzeitstelle während eines Zeitraums von 18 Monaten zu erhalten.

SPV-Förderung (Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte): 
Ziel dieser Maßnahme ist eine flächendeckende sozialpsychiatrische Versorgung in Sachsen zu erreichen. Sozialpsychiatriepraxen, die erstmalig an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmen, können mit dieser Unterstützung entsprechende Räumlichkeiten einrichten und das geforderte Personal einstellen. Die Förderung beträgt 50.000 € als Einmalzahlung.

Kontaktdaten bei der KV Sachsen:

Sachsen-Anhalt

In ausgewählten Regionen in Sachsen-Anhalt wird die Niederlassung bzw. Anstellung von Hausärzten, Augenärzten und Hautärzten durch Investitionskostenzuschüsse finanziell gefördert. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf

  • bis zu 60.000 Euro für Praxisnachfolger und Ärzte in der Neugründung
  • bis zu 10.000 Euro für die Anstellung eines Facharztes

Ansprechpartner ist Silva Brase bei der KV Sachsen-Anhalt, Telefon 0391 627 6338.

Schleswig-Holstein

Die KVSH informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Niederlassung und deren Förderung.

Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zulassung/Praxisberatung unter der Tel. Nr. 04551 883 255

Thüringen

Überall in Thüringen,wo eine Unterversorgung droht, können Stiftungspraxen errichtet werden. Niederlassungswillige Ärzte haben bei diesem Modell die Möglichkeit, von Anfang an bei der Errichtung und Gestaltung mitzuwirken oder in Voll- oder Teilzeit angestellt zu werden. 

Ansprechpartner ist der Geschäftsführer der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen, Jörg Mertz, Telefon 03643 559 950.

In Regionen, für die der Landesausschuss bestehende und in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat, bietet die KV Thüringen unter bestimmten                 

Voraussetzungen zudem an, die Niederlassung (Praxisneugründung, Praxisübernahme und/oder Sonderbedarfszulassung) mit bis zu 60.000 Euro zu fördern (Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3.000 Euro/Quartal über maximal 20 Quartale).

Ansprechpartner bei der KV Thüringen sind Mabel Kirchner, Telefon 03643 559-736, Ronald Runge, Telefon 03643 559-732, und Peter Hedt, Telefon 03643 559-736.

Bei allen Fragen kannst du dich auch an Caroline Scheide wenden, sie hat ihr Büro im Universitätsklinikum Jena; Bachstr. 18 (Haus 1, Raum 302); telefonisch ist sie unter 03641 939-1122 erreichbar.

Westfalen-Lippe

Förderprogramm des Landes NRW

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Niederlassung in Gebieten mit bestehender oder drohender Unterversorgung mit bis zu 50.000 Euro.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • bis zu 50.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht,
  • bis zu 25.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint,
  • bis zu 10.000 Euro bei Gründung einer Zweigpraxis, Übernahme einer Zweigpraxis oder der Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.

Ansprechpartner ist Ines Dickmann, Abteilung Praxisberatung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Telefon 0231 9432 9400.


Offizielles Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL führt ein offizielles Förderverzeichnis der Versorgungsbereiche, in denen der Landesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen für Westfalen-Lippe Beschlüsse über eine bestehende oder drohende Unterversorgung gefasst hat oder in denen darüber hinaus ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde. Auf Antrag gewährt der Vorstand der KVWL im Einzelfall besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, wie zum Beispiel eine Umsatzgarantie zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer Praxis, die Übernahme von Kosten (Umzugs- und Einrichtungskosten, Kooperationskosten) oder Darlehen zum Praxisaufbau oder zur Praxisübernahme. Gefördert wird die Übernahme eines voll- oder teilzeitigen Versorgungsauftrages an den ausgewiesenen Standorten. 

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