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Sprechstunden

Zeit für deine Patienten

Das Leben besteht nicht nur aus Arbeit. Wir zeigen dir, dass du als niedergelassene Ärztin oder als niedergelassener Arzt viele Möglichkeiten hast, Einfluss auf deine Arbeitszeiten zu nehmen.

Eine junge Ärztin bespricht Befunde mit ihrem Patienten.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Sprechzeiten individuell zu gestalten. © Stígur Már Karlsson /Heimsmyndir

Die Sprechstunde ist ein zentraler Bestandteil der Praxisarbeit. Du als Ärztin oder Arzt trittst dabei in den direkten Kontakt mit deinen Patienten, weshalb diese in besonderer Weise auf genügend verfügbare Termine angewiesen sind. Mittlerweile sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, den gesetzlich Krankenversicherten mindestens 25 Wochenstunden als Sprechstunden anzubieten. Dementsprechend musst du bei deiner Planung darauf achten, genügend Sprechzeiten einzuberechnen.

Unterschiede in den Fachbereichen

Wie viele Sprechstunden man am Ende durchführt, liegt – in einem gewissen Rahmen natürlich – aber auch im eigenen Ermessen. Einer FORSA-Umfrage zufolge bieten viele Ärzte nämlich auch weit mehr als die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgegebenen 25 Stunden an. Bei HNO-Ärztinnen und -ärzten sind es rund 27 Wochenstunden, bei Augen- und Kinderärztinnen und -ärzten sowie bei Orthopädinnen und Orthopäden 28 Wochenstunden, 29 in der Gynäkologie bis zu etwas mehr als 30 Wochenstunden bei Hausärztinnen und -ärzten. Gut zu wissen: In den Fachbereichen Gynäkologie und HNO müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Für die dort erbrachten Leistungen werden sie dann extrabudgetär vergütet.

Leben und Arbeiten in Balance

Die Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit – insbesondere aber auch von Beruf und Familie – hat in unserer Gesellschaft zum Glück inzwischen einen hohen Stellenwert. Wenn du dich niederlässt, hast auch du gute Möglichkeiten, deine individuelle Work-Life-Balance zu verwirklichen: Bei einer Teilzulassung beispielsweise musst du nur die Hälfte der wöchentlichen Mindestsprechstunden anbieten, also nur 12,5 statt 25 Stunden.

Die Sprechzeiten sind allerdings nur ein Teil der ärztlichen Arbeitszeit. Zuweilen kommen nämlich auch Hausbesuche und Bereitschaftsdienste dazu. Etwa 15 Prozent der Arbeitszeit entfallen auf Verwaltungstätigkeiten.

Arbeits- und Sprechzeiten

Die Sprechzeiten legst du selbst fest. Du bestimmst, ob du deine Praxis schon morgens um 7.00 Uhr öffnest, oder erst um 15.00 Uhr. Nur eine Ausnahme gibt es: die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Diese wird von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt. Ob du Bereitschaftsdienste übernehmen musst, und wenn ja, wie viele, erfährst du bei deiner zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Vertretung bei Urlaub, Krankheit, Elternzeit

Wenn du Urlaub machst oder selbst einmal krank wirst, kannst du dich von einem Vertragsarzt deiner Fachrichtung vertreten lassen – bis zu einer Gesamtzeit von drei Monaten jährlich. Längere Vertretungen sind im Einzelfall auch möglich, sie müssen dann aber von der zuständigen KV genehmigt werden.

Was, wenn Nachwuchs kommt? Niedergelassene Ärztinnen können sich nach Geburt ihres Kindes bis zu einem Jahr lang in ihrer eigenen Praxis vertreten lassen. Wer möchte, kann in der Elternzeit seine Zulassung ruhen lassen. Auch ein hälftiges Ruhen ist möglich – in diesem Fall muss die Praxis nur 12,5 statt 25 Sprechstunden in der Woche anbieten. In der Erziehungszeit kannst du außerdem bei deiner KV einen sogenannten Entlastungsassistenten beantragen, der bis zu 36 Monate lang einen Teil der Aufgaben übernimmt.

Und wenn du längerfristig deine Arbeitszeit reduzieren möchtest, kannst du auch einen Arzt einstellen – in Teil- oder Vollzeit. Falls es sich bei deiner Praxis nicht um eine Jobsharing-Praxis handelt, ist hierfür allerdings ein freier Arztsitz erforderlich. Die Anstellung muss dann beim Zulassungsausschuss beantragt werden.

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