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Patientenversorgung

Ein-Tresen-Prinzip: Wie ist der Notdienst in der Portalpraxis?

Schmerz und Krankheit sind weder tages- noch uhrzeitabhängig. Aus diesem Grund bist du als Vertragsarzt oder -ärztin dazu verpflichtet, regelmäßig Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxisöffnungszeiten zu leisten. Das kann zum Beispiel in sogenannten Portalpraxen geschehen. Wir haben mit zwei Bereitschaftsärzten im Elisabethkrankenhaus Grevenbroich über den Dienst dort gesprochen.

Eine Ärztin und ein Arzt stehen an der Anmeldung einer Portalpraxis.
Alles geht über einen Tresen: Dr. Martina Rosen und Dr. Fabian Katt arbeiten regelmäßig in der Portalpraxis des Elisabethkrankenhauses Grevenbroich. © Stefan Tempes

Lesedauer: ca. 4 Minuten

Husten, mal ein Stöhnen und manche schmerzverzerrten Blicke. Im Elisabethkrankenhaus Grevenbroich sitzen am Abend einige Patienten in der Notaufnahme. Zentral steht dabei das sogenannte Ein-Tresen-Prinzip. Ob Notfall oder Bagatelle, alle Patienten, sofern sie nicht mit dem Rettungswagen eingeliefert werden, melden sich an einem Empfang. Dieser leitet sie an die kassenärztliche Portalpraxis weiter.

Patienten filtern

»Im Prinzip filtern wir die Patienten, die zu uns in die Portalpraxis kommen«, erzählt Dr. Fabian Katt, Internist und Inhaber einer Praxis in Jüchen. Seit rund zwei Jahren leistet er regelmäßig seinen Bereitschaftsdienst in der Portalpraxis. »Handelt es sich nicht um einen offensichtlichen Notfall, werden die Patienten nicht in die Notaufnahme, sondern zu uns geschickt. Dort kümmern wir uns um die Untersuchung und Behandlung.« Erst, wenn eine weiterführende Diagnostik notwendig ist, erhalten die Patienten eine Überweisung und melden sich erneut am Tresen. Dort werden sie dann von der kassenärztlichen Notdienstpraxis an die Ärzte des Krankenhauses weitergeleitet. »Manchmal sind die Patienten verwirrt, wenn sie das System noch nicht kennen«, ergänzt Dr. Martina Rosen, Praxisinhaberin in Grevenbroich. Auch sie arbeitet seit rund zwei Jahren in der Portalpraxis. »Generell nehmen die Patienten die Portalpraxis aber sehr gut an, da es meistens weniger Wartezeit für sie bedeutet.«

 

Strikt getrennte Systeme

Um plötzliche Einsätze bei Personalknappheit im Krankenhaus müssen sich Bereitschaftsärztinnen und -ärzte aber nicht sorgen: Trotz der direkten Ansiedlung im Krankenhaus sind die Aufgabengebiete der Portalpraxis und der Notaufnahme strikt getrennt. »Das sind zwei verschiedene Welten«, erzählt Dr. Rosen. »Wir werden nicht in die Notaufnahme gerufen, sollte dort Personalmangel herrschen. Wir kümmern uns ausschließlich um leichtere Fälle oder bei Bedarf um die Erstversorgung, solange wir noch auf Unterstützung des Krankenhauses warten – zum Beispiel bei Schlaganfällen.« Und das passiert durch die direkte Anbindung zur Klinik in der Regel schnell.  »Wir haben in der Klinik mehr Möglichkeiten, den Patient zu untersuchen und können die Patienten falls erforderlich besser weiterleiten«, so Dr. Katt. »In unserer Notdienstpraxis können wir zum Beispiel nicht röntgen oder Laboruntersuchungen machen. Wir müssten die Patienten dann weiterleiten ins Krankenhaus – und hier sind sie dann schon direkt vor Ort.«

Portalpraxis als Modell der Zukunft?

Ist die Portalpraxis also das Modell der Zukunft, um die durchgängige Versorgung der Patienten zu gewährleisten? »Im Vergleich zur normalen Notdienstpraxis auf jeden Fall«, finden Dr. Rosen und Dr. Katt. Als Alternative zum fahrenden Dienst, also Bereitschaftsärzte, die im Ernstfall zu den Patienten nach Hause fahren und sie dort behandeln, sehen beide die Portalpraxis aber nicht: »Das sind zwei Seiten einer Medaille. Beide Dienste, sitzend und fahrend, muss es geben.« Die Portalpraxis ist für die Menschen, die noch laufen können, die anderen nehmen den fahrenden Dienst in Anspruch. »Es ist ein sich ergänzendes System, das die Grundversorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten sicherstellt.«

 

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