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Administration

Zwischen Röntgenbildern und Aktenordnern

Weiterbildung, Zulassung, Praxisbetrieb: Auf dem Weg zum Arzt oder zur Ärztin musst du eine Menge wichtiger Entscheidungen treffen. Aber auch danach musst du die administrativen Geschicke der Praxis im Blick behalten.

Eine Frau sitzt am Schreibtisch und erledigt Büroaufgaben.
Als Arzt oder Ärztin kümmerst du dich nicht nur um das Wohl deiner Patienten – Administration und Organisation stehen ebenso auf der Tagesordnung. ©iStock/Panuwat Dangsungnoen

Lesedauer: 5 Minuten


Richtig weiterbilden

Nach der Approbation, deiner Berechtigung zur Ausführung des Arztberufes, stehst du in der Regel vor der Fragestellung, in welche Richtung du dich spezialisieren willst. Von Allgemeinmedizin über Innere bis Neurologie: Für diese Fachgebiete musst du an einer Weiterbildung teilnehmen, die rund fünf bis sechs Jahre dauert. Dort erfährst du alle Grundlagen, um Fachärztin oder -arzt zu werden und dich auch später in einer eigenen Praxis niederlassen zu können. Die gute Nachricht: Viele Weiterbildungen werden gefördert. In der Allgemeinmedizin ermöglichen zum Beispiel die regionalen Weiterbildungsverbünde, in denen sich Kliniken mit Haus- und Facharztpraxen zusammenschließen, eine Weiterbildung aus einer Hand. Dadurch soll die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin attraktiver werden. Für die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung hat die Verbundweiterbildung den Vorteil, dass sie die verschiedenen Stationen der Facharztausbildung in einem Stück und an einem Ort absolvieren können, ohne jedes Mal eine neue Stelle zu suchen und den Wohnort zu wechseln. Die Weiterbildung folgt einem festen Rotationsplan. Du kannst also in der Regel innerhalb von fünf Jahren die Weiterbildung abschließen.

Informationen über Weiterbildungsverbünde vor Ort und weitere Förderangebote in der Weiterbildungszeit findest du in unserer Liste der Fördermöglichkeiten.

Informationen über die ›Koordinierungsstellen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin‹ gibt es hier.

Praxis oder Krankenhaus?

Keine Entscheidung fürs Leben, denn der eine Bereich schließt den anderen nicht aus. Als niedergelassene Fachärztin oder als niedergelassener Facharzt kannst du zum Beispiel vier Tage der Woche in der Praxis und einen Tag als Belegärztin oder -arzt am Krankenhaus arbeiten. Oder du kannst als Klinikärztin oder -arzt eine Ermächtigung beantragen, um zugleich gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln zu können. Dafür musst du allerdings besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden anbieten, die die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen nicht anbieten, aber dringend benötigt werden.

Seit ein paar Jahren besteht auch die Möglichkeit, dass du halbtags im Krankenhaus und halbtags in der Praxis arbeitest – dafür beantragst du nur eine halbe Zulassung. Im Arbeitsalltag zeigt sich jedoch häufig, dass die meisten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit der Arbeit in ihrer Praxis genügend ausgelastet sind und deshalb die Vollzeitzulassung anstelle eines weiteren Arbeitsfeldes im Krankenhaus bevorzugen. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig über beide Optionen zu informieren und beide auch in der Praxis zu erleben, um sich auf ein Arbeitsfeld zu fokussieren. Die Arbeit im Krankenhaus unterscheidet sich im Alltag schon recht deutlich von der Arbeit als Ärztin oder Arzt in der Niederlassung. Je früher du dich für ein Berufsziel entscheidest, desto besser kannst du dich darauf einstellen und schon während des Studiums oder der Weiterbildung gezielt darauf hinarbeiten.

Richtig niederlassen

Wo du dich niederlassen kannst, darüber entscheiden die regionalen Zulassungsausschüsse, denen Vertretungen von Krankenkassen sowie Ärztinnen und Ärzten angehören. Grundlage für ihre Entscheidung bildet letztlich die Bedarfsplanung, die festlegt, wie viele Ärztinnen und Ärzte sich wo niederlassen dürfen. Mehr dazu in unserem Artikel zum Thema.

Bei all diesen Entscheidungen stehst du aber nicht allein da. Viele Kassenärztliche Vereinigungen unterstützen dich mit individuellen Beratungen, Programmen und Workshops auf dem Weg hin zu deiner eigenen Praxis.

Administration in der eigenen Praxis

Organisation ist ein wichtiger Teil des ärztlichen Berufs – so gehört zu deiner Arbeit nicht nur die Untersuchung von Patienten, sondern auch das dazugehörige Ausstellen eines Krankenscheines. Auch die Praxisadministration an sich ist ein wichtiger Aspekt der eigenen Niederlassung. Trotz des bürokratischen Aufwands verbringen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mehr als drei Viertel ihrer Zeit mit ihrer Hauptaufgabe, der Betreuung und Behandlung von Patienten. Was viele zunehmend stört, sind die zunehmenden Anfragen von Krankenkassen oder die vielen unterschiedlichen Formulare. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen arbeiten momentan daran, unnütze Verwaltungsaufgaben abzubauen. So wird jede neue Regelung, zum Beispiel eine neue Dokumentationspflicht zur Qualitätssicherung, vor ihrer Einführung einem Bürokratiecheck unterzogen.

Regress oder nicht?

Um den Ausgabenanstieg bei Arznei- und Heilmittel einzudämmen, hat der Gesetzgeber sogenannte Richtgrößen eingeführt. Sie geben vor, für wie viel Geld ein Arzt pro Quartal und Patient Arzneimittel beziehungsweise Heilmittel verordnen darf. Die Richtgrößen sind je nach Fachrichtung und Region unterschiedlich hoch. Sie werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen festgelegt. An die Richtgrößen solltest du dich halten, ansonsten können tatsächlich Regresszahlungen die Folge sein, allerdings erst nach mehrfacher Erinnerung und nur dann, wenn du die Richtgrößen signifikant – um mehr als 25 Prozent – überschreitest. Mehr zum Thema Regresse findest du hier.

Noch Fragen?

Ohne Bürokratie geht es natürlich nicht – so wie in fast jedem Beruf, insbesondere bei Selbstständigen. Die ersten Ansprechpartner, die dir bei Fragen zur Seite stehen, sind die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie bieten Informationen und persönliche Beratungen zur Niederlassung an, aber auch Existenzgründertage und Workshops. Hier findest du Kontaktdaten der Niederlassungsberater in den 17 KVen Deutschlands.

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