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Telematikinfrastruktur in deiner Praxis

Mehr Zeit, weniger Bürokratie

Ausgedruckte AU in dreifacher Ausführung, Rezepte auf Papier und Arztbriefe per Fax – das soll alles bald der Vergangenheit angehören. Mit der Telematikinfrastruktur (TI) wird das Gesundheitssystem nach und nach digital. Und damit auch deine Praxis.

Eine Ärztin prüft ihre ePatientenaktie
Mithilfe neuer digitaler Strukturen können sich Ärztinnen und Ärzte besser auf ihre Patienten vorbereiten. ©iStock/alvarez; Illustration: Jan-Rasmus Handel

Lesedauer: 7 Minuten

Hast du schon einen elektronischen Medikationsplan angelegt oder einen Arztbrief digital versendet? Das ist im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) schon möglich. Und die Liste der digitalen Anwendungen wird länger: Spannend wird vor allem der verpflichtende Einsatz von eRezept, eAU oder ePA. Wir geben dir einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten der Telematikinfrastruktur und damit auch deine künftigen Arbeitsabläufe:

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Hier geht es darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten. Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Mehr Infos gibt es hier.

 

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Mit dem NFDM kannst du wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der eGK abrufen. Das können zum Beispiel Informationen zu Diagnosen oder Medikationen sein. Seit Mitte 2020 haben alle Versicherten mit Vorerkrankungen, Allergien oder ähnlichem, von denen Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal in einem Notfall wissen sollten, Anspruch auf die Erstellung eines NFDM. Welche Vergütung du erhältst und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, liest du hier.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Welche Medikamente nimmt deine Patientin oder dein Patient ein, welche Allergien liegen vor? Diese Infos findest du auf dem elektronischen Medikationsplan, der direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist. Weitere Infos dazu findest du auf der KBV-Seite zum eMP. Jedoch: »Unter Patientinnen und Patienten, gerade auch Chronikern, ist der eMP noch nicht wirklich verbreitet,« erzählt Monika Schindler von der KV Bayerns. »Die meisten Krankenkassen haben diese oder andere Anwendungen kaum aktiv beworben.« Sprich deine Patientinnen oder Patienten also am besten aktiv darauf an.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen die Versicherten nicht mehr selbst, sondern du als Vertragsarzt oder -ärztin die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse schicken. Für die Übermittlung nutzt du die TI, direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus mit Hilfe eines KIM-Dienstes (Kommunikation im Medizinwesen). Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellst du mithilfe des Praxisverwaltungssystems und gibst sie der Patientin oder dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten. Ab Juli 2022 entfällt auch der Arbeitgeber-Ausdruck; ab dann stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Daten elektronisch zur Verfügung. Mehr zur eAU findest du hier. Monika Schindler rät allen Praxisinhaberinnen und -inhabern, sich zeitnah um die Bestellung und Installation der KIM-Dienste zu kümmern: »Auch der Heilberufeausweis, der für die digitale Unterschrift nötig ist, sollte jetzt beantragt werden.«

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Mit einem neuen Vergütungsmodell werden direkt aus dem Praxisverwaltungssystem erstellte eBriefe seit dem 1. Juli 2020 zusätzlich gefördert. Für den Versand und Empfang der eArztbriefe hat der Gesetzgeber besondere Sicherheitsanforderungen gestellt. Praxen müssen dafür den Kommunikationsdienst KIM einsetzen. »Nach und nach wird die Nutzung der eArztbriefe zunehmen«, ist sich Schindler sicher. Bislang sei einfach nicht sichergestellt, dass beide Seiten über die technischen Voraussetzungen verfügen, aber mit Start der verpflichtenden Module - insbesondere die eAU - ändere sich dies. »Wo bislang lieber noch ein Fax geschickt wird, ist der eArztbrief in Zukunft die Alternative.« Mehr dazu findest du hier.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur.  Seit Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten; spätestens ab Juli 2021 müssen Ärztinnen und Ärzte in der Lage sein, auf eine ePA zuzugreifen und sie auf Wunsch des Patienten zu befüllen. Folgende Informationen über eine Patientin oder einen Patienten können in der ePA gespeichert werden:
•    Befunde
•    Diagnosen
•    Therapiemaßnahmen
•    Behandlungsberichte
•    Impfungen


Damit ist eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich. Monika Schindler weiß, dass die zahlreichen Möglichkeiten der ePA noch gar nicht vollständig klar sind: »Wir sind natürlich behilflich bei allen Fragen und beraten unsere Mitglieder gerne.« Mehr zur ePA fasst die KBV auf ihrer Homepage zusammen.

Elektronisches Rezept (eRezept)

Ab dem 1. Januar 2022 sind sowohl Vertragsärztinnen und -ärzte als auch Patientinnen und Patienten zur Nutzung des eRezepts verpflichtet. Ärztinnen und Ärzte stellen dafür wie gewohnt die Verordnungsdaten zusammen und laden den signierten Datensatz auf den eRezept-Server. Die Apotheke kann sich die Verordnungsdaten herunterladen und die Verordnung aushändigen. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie die eRezept-App oder einen Token-Ausdruck nutzen wollen. Mehr Infos findest du hier.

Zeitersparnis durch weniger Bürokratie

Du siehst, das Praxismanagement wird sich in den kommenden Jahren stark verändern – viele Abläufe werden nur noch digital stattfinden. Monika Schindler sieht das positiv, weiß aber auch: »Die Lernphase wird mit Sicherheit eine längere und der Start könnte hier und da holprig werden. Aber wenn alles eingespielt ist und die Technik fehlerfrei läuft, sehe ich durchaus eine Chance den Praxisablauf mit weniger Papier und weniger Medienbrüchen zu gestalten. «

Begeistere deine Patientinnen und Patienten

Dass du als Ärztin oder Arzt deine Patientinnen und Patienten mit auf die Reise nehmen musst, sieht auch Schindler: »Einerseits ist es eine Generationenfrage: Wer von den Patienten ist überhaupt in der Lage, mit neuen Medien umzugehen. Eine große Rolle spielt die Beratung durch den Arzt. Ist sie oder er technikaffin und empfiehlt beispielsweise das NFDM oder den eMP, dann werden die Patienten das auch positiv sehen.«

 

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