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Unterstützung

Förder­möglichkeiten im Studium

Schon im Studium fördern die Kassenärztlichen Vereinigungen den Medizinernachwuchs – zum Beispiel in der Famulatur oder im Praktischen Jahr. Mehr erfährst du, wenn du deine Region auswählst und anklickst.

Baden-Württemberg

Eine vier- oder achtwöchige Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Praxis wird in Baden-Württemberg mit einem Zuschuss von 160 Euro pro Monat gefördert: Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt Vertragsarztpraxen mit dieser Summe, diese zahlen das Taschengeld an die Studierenden aus (max. zwei Monate, also 320 Euro Fördergeld).

Praktisches Jahr Allgemeinmedizin
Im Zuge des Programms Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ) gibt's Fördergeld für den hausärztlichen Nachwuchs. Die KVBW unterstützt künftig das Praktische Jahr (PJ) von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen mit 744 Euro pro Monat für die Dauer des Wahl-Tertials (maximal vier Monate, also 2.976 Euro Fördergeld).

Bayern

Du studierst Medizin in einer Universität in Deutschland und willst in einem ländlichen Gebiet des Freistaates Bayern famulieren? Super! Mit dem Programm »FamuLAND – die KVB-Förderung für Medizinstudierende«  unterstützt die KV Bayerns Famulaturen in ländlichen Gebieten Bayerns. Durch die Basisförderung und mögliche Zuschläge (z.B. für Famulaturen in sogenannten „unterversorgten“ Planungsbereichen oder eine Fahrtkostenpauschale für Famulaturen, die 60 km oder mehr vom nächsten Unistandort entfernt sind) sind bis zu 1.000 Euro für dich drin. Schnell sein lohnt sich, denn die 175 Plätze pro Semester (25 für jeden der sieben Regierungsbezirke Bayerns) werden zu den festen Bewerbungszeiträumen nach Antragseingang vergeben. Mit dem Stipendium des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Medizinstudierende sowie der PJ-Förderung der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband für Studierende, die im PJ das Wahlfach Allgemeinmedizin wählen und einen Abschnitt ihrer Ausbildung in einer akademischen Lehrpraxis für Allgemeinmedizin absolvieren, stehen dir weitere Fördermöglichkeiten zur Auswahl. 

Berlin

Die einmonatige Famulatur in einer Praxis in Berlin wird auf Antrag mit bis zu 153,40 Euro pro Monat bzw. 38,35 Euro pro vollendete Woche gefördert.

Pro Kalenderjahr werden bis zu fünf Stipendien für Studierende der Medizin vergeben, die ihr sechstes Semester erfolgreich abgeschlossen haben und ihr Studium in Berlin oder Brandenburg fortsetzen wollen. Die Förderung umfasst monatlich 1.000 Euro für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Gegenzug verplichten sich die Stipendiat:innen, nach Beendigung der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem von der KV Berlin ausgewiesenen Fördergebiet für mindestens drei Jahre niedergelassen oder angestellt hausärztlich tätig zu sein.

Bremen

Die Famulatur in einer Arztpraxis im Land Bremen wird mit 160 Euro pro vollem Monat über maximal zwei Monate gefördert.

Für Informationen und Beratungsmöglichkeiten der KV Bremen kannst du dich gerne an die zuständige Beraterin Anke Jacobs wenden:

Anke Jacobs  
Telefon:   0421 3404-324
Mail: a.jacobs@kvhb.de

Brandenburg

Die vierwöchige Famulatur in einer Arztpraxis im Land Brandenburg wird mit bis zu 300 Euro monatlich gefördert.

Die Praxistage in einer Arztpraxis im Land Brandenburg werden mit bis zu 150 Euro pro Semester gefördert.

Das Blockpraktikum in einer Arztpraxis im Land Brandenburg wird mit bis zu 200 Euro gefördert. 

Ein Tertial des Praktischen Jahrs in einer Arztpraxis im Land Brandenburg wird mit bis zu 1.500 Euro gefördert.

Für alle Fördermaßnahmen gilt: 100 € zusätzlich bei Absolvierung in einer unterversorgten Region.

Ansprechpartner:innen für alle vier Angebote sind Lucia Göpfert und Daniel Baganz, telefonisch zu erreichen unter 0331 982298-23, bei der KV Brandenburg.


Ab April 2022 gibt es zudem jedes Semester für 35 Studierende die Möglichkeit, ein Landarztstipendium zu ergattern. Wenn du dich verpflichtest, nach deinem Studium in einer unterversorgten Region in Brandenburg zu arbeiten, erhältst monatlich 1.000 Euro während der Regelstudienzeit.

 

Hamburg

Die KV Hamburg unterstützt die Famulatur in einer Hamburger Arztpraxis mit 150 Euro monatlich, für maximal zwei Monate. Um diese Förderung erhalten zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, die du dem Merkblatt entnehmen kannst.

Ansprechpartnerin bei der KV Hamburg ist:
Stephanie Geyer-Weichler
Telefon 040 228 02 - 897
www.Foerderung.Famulatur@kvhh.de 

Hessen

Die KV Hessen fördert im Auftrag des Landes Medizinstudierende, die sich im Rahmen ihrer Famulatur für eine hausärztliche Vertragsarztpraxis gemäß § 73 Abs. 1a SGB V in einer ländlichen Region Hessens entscheiden. Die maximale Förderdauer für den Famulus beträgt zwei Monate in der hausärztlichen Vertragsartpraxis. Mehr Infos zur Förderung der Famulatur gibt es hier.

Darüber hinaus fördert die KV Hessen im Praktischen Jahr das Wahltertial in einer akkreditierten akademischen Lehrpraxis mit 2.380 Euro insgesamt für die Dauer von vier Monaten. Mehr Infos zu den Bedingungen findest du hier.

Bei Fragen kannst du dich an die Abteilung Qualitätsförderung der KV Hessen wenden, Telefon 069 24741-6690.

Mecklenburg-Vorpommern

Die KV Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) finanziert Medizinstudierenden zwei Monate ihrer Famulatur im ambulanten Bereich in Mecklenburg-Vorpommern mit monatlich 200 Euro. Eine Famulatur in einer Praxis außerhalb der Universitätsstädte Greifswald und Rostock wird zusätzlich mit 100 Euro pro Monat bezuschusst. 

Die KVMV übernimmt für Medizinstudierende, die ihr Blockpraktikum in einer Landarztpraxis absolvieren, die anfallenden Fahrtkosten. 

Außerdem fördert die KVMV gemeinsam mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Medizinstudierende der Rostocker oder Greifswalder Universität, die ihr Praktisches Jahr (PJ) in einer hausärztlichen Praxis in Mecklenburg-Vorpommern absolvieren mit bis zu 200 Euro monatlich (Basisförderung). Wird das PJ-Tertial in einer hausärztlichen Praxis außerhalb der beiden Universitätsstädte Rostock und Greifswald absolviert, werden diese Studierende mit weiteren 800 Euro pro Monat unterstützt (Lenkungszuschlag). So kannst Du in Mecklenburg-Vorpommern für maximal vier Monate bis zu 1.000 Euro monatlich bei der Absolvierung deines PJs erhalten. Das Stipendienprogramm der Landesregierung läuft bis 2022.

Niedersachsen

Das Land Niedersachsen unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die Ausbildung zukünftiger Hausärzte für Niedersachsen mit einem Hausarztstipendium

Die Förderung richtet sich an Medizinstudentinnen und -studenten, die an einer deutschen Hochschule in einem Studiengang der Humanmedizin eingeschrieben sind. Die geförderten Studenten erhalten ein Stipendium in Höhe von monatlich 400 Euro für maximal vier Jahre im klinischen Teil des Studiums oder in einem vergleichbaren Studienabschnitt. Die Studentinnen und Studenten verpflichten sich im Gegenzug, nach abgeschlossenem Medizinstudium eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum Niedersachsens außerhalb von Städten ab 100.000 Einwohnern aufzunehmen. Das Studium ist ordnungsgemäß abzuschließen. Die entsprechenden Prüfungen müssen in der Regelstudienzeit plus zwei Semester abgelegt werden. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist innerhalb von neun Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums aufzunehmen. Sie ist in Niedersachsen zu absolvieren. 

Für Studierende, die sich vorstellen können, nach dem Studium an einem bestimmten Ort in Niedersachsen ärztlich tätig zu werden, bieten einige Landkreise kommunale Stipendienprogramme an. Hierzu zählen die Landkreise Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Leer und Nienburg/Weser.

Studierende der Humanmedizin in Niedersachsen, die ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer zugelassenen niedersächsischen Hausarztpraxis absolvieren, können hierfür eine finanzielle Unterstützung bei der KVN beantragen. Studierende erhalten für das PJ-Wahltertial 1.600 Euro oder 2.400 Euro PJ-Förderung, je nach hausärztlichem Versorgungsgrad am Standort der PJ-Praxis. Die Förderung wird direkt an den Studierenden gezahlt. Die Fördermittel stellt das Land Niedersachsen zur Verfügung und das Antragsverfahren wird von der KVN abgewickelt. Den hierfür notwendigen Antrag erhalten Studierende von ihrer Hochschule, wenn sie sich für ein PJ-Tertial in der Allgemeinmedizin angemeldet haben, oder bei der KVN.

Inzwischen wurde das PJ-Förderprogramm ausgeweitet, sodass zusätzlich auch Medizinstudierende weiterer Hochschulen, die Ihr Wahltertial in einer niedersächsischen Hausarztpraxis absolvieren, eine Förderung erhalten können. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung aus Niedersachsen.

Im Rahmen des Strukturfonds Niedersachsen fördert die KVN Studierende von deutschen Hochschulen, die Famulaturabschnitte in niedersächsischen Praxen/MVZ in einem Fördergebiet des Strukturfonds ableisten, mit einer Famulaturförderung in Höhe von einmalig 400 Euro. Informationen hierzu gibt es bei der KVN. 

Nordrhein

  • Auch für Studierende bietet die KV Nordrhein unterschiedliche Fördermöglichkeiten an, z. B. ein PJ-Stipendium. Voraussetzung ist, dass du an einer nordrhein-westfälischen Universität studierst und dein Wahltertial im PJ in der Allgemeinmedizin absolvierst. Mit dem Stipendium erhältst du vier Monate lang jeweils 600 Euro.

    Weitere Informationen sind unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/ abrufbar.
     
  • Wenn du ein Studium an einer Universität in Nordrhein-Westfalen planst und dir vorstellen kannst, später in der hausärztlichen Versorgung zu arbeiten, kannst du dich für Regionen, wo es eine Unterversorgung gibt, im Rahmen der Landarztquote des Landes NRW beim Landeszentrum für Gesundheit auf einen geförderten Studienplatz bewerben.

 

 

Rheinland-Pfalz

Famulatur
Die KV RLP bietet Famulanten ein umfangreiches Förderpaket, egal welche Fachrichtung du einschlägst. Bis zu zwei Famulaturmonate werden mit jeweils 500 Euro gefördert.

PJ-Tertial Allgemeinmedizin 
Das Land Rheinland-Pfalz bietet ein Förderprogramm für Medizinstudierende an, die im Praktischen Jahr (PJ) das Fach Allgemeinmedizin wählen. Die KV RLP fördert zusätzlich akademische Lehrpraxen – damit dir auf jeden Fall genügend gute PJ-Plätze zur Verfügung stehen. 

Saarland

Die KV Saarland unterstützt Medizinstudierende während ihrer Ausbildung. Sie begleitet junge Ärztinnen und Ärzte auf dem Weg zur eigenen Praxis und bietet schnelle und unbürokratische Unterstützung -auch finanzieller Art:

Blockpraktikum

Wir zahlen 250 Euro für Medizinstudenten, die ihr Blockpraktikum in einer saarländischen Vertragsarztpraxis absolvieren.

Famulatur

Die KV Saarland fördert die ambulante Famulatur mit 500 Euro. Die Förderung wird für den Wahlbereich der ambulanten Krankenversorgung gezahlt, egal ob fachärztliche oder hausärztliche Praxis.

Praktisches Jahr im Wahlbereich Allgemeinmedizin- wie DU es willst

Wusstest du, dass wir dir helfen können eine passende akademische Lehrpraxis für den Wahlbereich Allgemeinmedizin zu finden? Wenn du beispielsweise nach einer Praxis mit palliativem Schwerpunkt im Raum Saarbrücken suchst, können wir dir dank der engen Kooperation mit dem Lehrstuhl Allgemeinmedizin dabei aktiv helfen. Zusätzlich zahlen wir dir für den viermonatigen Wahlbereich in der Allgemeinmedizin insgesamt 2.000€

Weiterbildung- Allgemeinmedizin

Die KV Saarland fördert gemeinsam mit den Krankenkassen die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Auf Antrag wird die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung mit monatlich 4.800 Euro unterstützt.

Weiterbildung- Fachärztlich

Erstmals wird neben der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auch eine fachärztliche Weiterbildung in der ambulanten Vertragsarztpraxis finanziell gefördert. Die Festlegung der zu fördernden Facharztgruppen wurde unter der Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen zwischen der KV Saarland und den Vertretern der saarländischen Krankenkassen getroffen und wird jährlich neu überprüft. Welche Facharztgruppe gefördert werden, siehst du auf unserer Internetseite: www.kvsaarland.de/web/guest/nachwuchs.

Mentorenprogramm

Das Mentorenprogramm sieht eine Begleitung und Betreuung des Medizinstudierenden „Ort des Geschehens”, also dem Tätigkeitsort des Mentors vor.

 

Das bietet die Möglichkeit, den Praxisalltag von Ärzten in der Patientenversorgung zu erleben und die erlernte Theorie anzuwenden.

Weitere Informationen findest du in unserem Flyer:

http://www.kvsaarland.de/documents/10184//614842//Flyer+Mentorenprogramm

Sachsen

Mit dem Modellprojekt »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« fördert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Abiturientinnen und Abiturienten sowie Interessierte, die neben einer Hochschulzugangsberechtigung auch medizinische Vorkenntnisse mitbringen, auf dem Weg zum Mediziner/in. Seit 2013 werden in den Studienjahrgängen jeweils 20 Studierende gefördert, die das Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn aufgenommen haben. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert seit dem Studienjahr 2020/21 zusätzliche 20 Studienplätze, sodass insgesamt 40 Plätze vergeben werden können. Den Teilnehmenden werden die Studiengebühren für die Dauer der Regelstudienzeit finanziert. Im Gegenzug absolvieren die Teilnehmenden im Anschluss die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin um danach für mindestens fünf Jahre als Hausarzt/ärztin in Sachsen außerhalb der Städte Dresden, Radebeul, Leipzig und Markkleeberg tätig zu werden.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt zukünftige Hausärzt/innen in Sachsen mit einer Ausbildungsbeihilfe. Bis zu 20 Medizinstudierende bundesweit werden mit monatlich 1.000 Euro gefördert, wenn sie sich bereit erklären, nach abgeschlossenem Medizinstudium eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und anschließend als Hausarzt/ärztin in Sachsen außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul zu arbeiten.

Ein Tertial des Praktischen Jahrs in der Allgemeinmedizin wird in Sachsen finanziell gefördert.

Die KV Sachsen fördert die hausärztliche bzw. fachärztliche Famulatur in ländlichen Regionen.

Weitere Informationen erhältst du unter www.nachwuchsaerzte-sachsen.de oder telefonisch unter 0351 8290 -6323.

 

Sachsen-Anhalt

Auch die KV Sachsen-Anhalt hält ein dickes Förderpaket für Medizinstudierende bereit. Für eine Famulatur in einer sachsen-anhaltinischen Praxis stehen 200 Euro pro Monat für maximal zwei Monate zum Angebot. Für Studierende der Universitäten Magdeburg und Halle wird das zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin in Sachsen-Anhalt mit bis zu 250 Euro gefördert. Das allgemeinmedizinische Tertial des PJs  wird mit 649 Euro monatlich gefördert, wenn es in einer anerkannten Lehrpraxis in Sachsen-Anhalt absolviert wird. Außerdem unterstützt die KV Sachsen-Anhalt Medizinstudierende mit zwei unterschiedlichen Stipendienprogrammen. Für beide gilt: Nach der Facharztweiterbildung werden die Stipendiaten in einer Region mit Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt ambulant tätig. Genaueres dazu findest du hier.

Schleswig-Holstein

Mehr.Arzt.Leben! ist eine Initiative der KV Schleswig-Holstein, die gezielt den medizinischen Nachwuchs fördert. Für Studierende beinhaltet das die drei Stationen Blockpraktikum, Famulatur und PJ. Im Blockpraktikum erhältst du einen Fahrtkostenzuschuss, wenn du es im Fach Allgemeinmedizin machst und an der Universität Kiel, Lübeck oder Hamburg studierst. Deine Lehrpraxis muss außerhalb dieser drei Universitätsstädte liegen. Der Zuschuss beträgt 20 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Wenn du dein Blockpraktikum auf einer Nordseeinsel machst, erstattet dir die KV Schleswig-Holstein Fährkosten und Parkplatzgebühren. Auch wenn du dein PJ in der Allgemeinmedizin absolvierst, lohnt sich das: Für diesen Abschnitt unterstützt dich die KV Schleswig-Holstein mit 100 Euro pro Woche. Voraussetzung ist, dass du in Kiel oder Lübeck studierst. Du machst deine Famulatur in einer Praxis in Schleswig-Holstein? Dann bekommst du für zwei Monate einen Zuschuss von jeweils 200 Euro. 

Thüringen

Famulaturabschnitte in einer ärztlichen Praxis oder in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung werden im Freistaat Thüringen mit 250 Euro pro Monat für maximal zwei Monate gefördert.

Das allgemeinmedizinische Wahltertial des Praktischen Jahrs wird mit 250 Euro monatlich für maximal vier Monate gefördert, sofern es in einer allgemeinmedizinischen Praxis im Freistaat Thüringen absolviert wird.

Ansprechpartnerinnen für beide Angebote sind Lucie Carstens und Monja Schenke bei der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen, Telefon 03643 559-290. Du kannst dich auch an den Ärztescout an der Uni Jena wenden: Caroline Scheide hat ihr Büro im Universitätsklinikum Jena; Bachstr. 18 (Haus 1, Raum 302); telefonisch ist sie unter 03641 9 391122 erreichbar.

Westfalen-Lippe

Lust auf eine Famulatur auf dem Land? Die KV Westfalen-Lippe greift dir gern unter die Arme. Konkret fördert sie Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einer hausärztlichen Praxis oder in einer Praxis der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in einer ländlichen Region absolvieren. Die Fördersumme in einer Hausarztpraxis beträgt dabei bis zu 400 Euro im Monat, bei einer allgemeinen fachärztlichen Praxis sind es bis zu 200 Euro monatlich. Die Förderung läuft maximal über zwei Monate. Voraussetzung ist, dass du an der Uni Bochum, Münster, Witten/Herdecke oder Duisburg-Essen Humanmedizin studierst. 

Außerdem kannst du dich als einer von 60 Medizinstudenten jährlich für eine finanzielle Förderung der Stipendieninitiative der westfälischen Krankenkassenverbände und der KV Westfalen-Lippe bewerben, wenn du dich im Wahlbereich für das Fach Allgemeinmedizin entscheidest und dein PJ in einer akademischen Lehrpraxis in NRW absolvierst.

Die Förderung erstreckt sich über vier Monate und beträgt insgesamt 2.400 Euro pro Student (4 x 600 Euro). Das Programm soll dir einen Anreiz bieten, dich frühzeitiger mit dem Facettenreichtum der Allgemeinmedizin zu beschäftigen und dich für diese zu begeistern.

Alles Wichtige zur Famulatur und der Stipendieninitiative findest du hier.

Darüber hinaus kannst du dich, sofern du an einer Universität in Nordrhein-Westfalen studieren möchtest, auf einen im Rahmen der Landarztquote geförderten Studienplatz bewerben. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst findest du hier.

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