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Qualitätsmanagement

Wie funktioniert die Qualitätssicherung?

Qualifikationsnachweise, Richtlinien und Überprüfungen – die Qualitätssicherung ist mit Begriffen verbunden, die Unbehagen hervorrufen können. »Keine Panik, keine Angst. Die Erfahrung zeigt, dass Qualitätssicherung hilft«, sagt Conny Zimmermann, Abteilungsleiterin für Qualitäts- und Verordnungsmanagement bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Frau Zimmermann blickt in die Kamera.
Conny Zimmermann von der KV Sachsen-Anhalt. (Foto: privat)

»Durch Qualitätsprüfungen kann man oft Hinweise und Empfehlungen geben, die den Ärzten wirklich weiterhelfen«, sagt Conny Zimmermann. Was bei einer Qualitätskontrolle passiert und wie man bereits während der Weiterbildung Qualifikationsnachweise sammeln kann, verrät sie im Interview.

Frau Zimmermann, die Qualitätssicherung ist mit viel Aufwand verbunden. Was passiert bei einer Qualitätskontrolle?

Der Aufwand für die Arztpraxen ist nicht so groß, wie man vielleicht denkt. Bei der Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung geht es vorrangig um die Dokumentation, die Einhaltung von wissenschaftlichen Standards und Richtwerten sowie natürlich um eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Das gehört aber mittlerweile alles zum Selbstverständnis der Ärzteschaft. Bei den Qualitätsprüfungen handelt es sich in der Regel um eine Überprüfung von Dokumentationen und Bildern. Die Kassenärztliche Vereinigung lässt die Dokumentationen von Qualitätssicherungskommissionen prüfen. Diese Kommissionen bestehen aus Vertretern der Ärzteschaft, die in dem jeweiligen Fachgebiet über besondere Erfahrungen verfügen. Die Kommission bewertet die Dokumentationen fachlich, die Kassenärztliche Vereinigung bringt diese Bewertung zu Papier und teilt den Ärzten das Ergebnis der Überprüfung mit.

Welche Nachweise müssen junge niedergelassene Ärzte vorlegen, um qualitätsgesicherte Leistungen erbringen zu dürfen?

Nehmen wir als Beispiel die Ultraschalldiagnostik. Diese qualitätsgesicherte Leistung ist für eine Vielzahl von Fachgruppen relevant, sozusagen vom Hausarzt bis zum Radiologen. Wenn ein Arzt seine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung aufnimmt und dort ultraschalldiagnostische Leistungen erbringen möchte, dann werden Zeugnisse angefordert. Der Arzt muss nachweisen, dass er diese Untersuchungsmethode im Rahmen seiner Weiterbildung erlernt hat. In der Ultraschall-Vereinbarung ist festgelegt, welche Anforderungen an die Zeugnisse gestellt werden, dabei geht es insbesondere um Untersuchungszahlen. Der Arzt muss zum Beispiel nachweisen, dass er 400 Ultraschalluntersuchungen des Abdomens gemacht hat. Deshalb ist es auch wichtig, dass man in der Weiterbildung nicht nur die geforderte Zahl an Untersuchungen erbringt, sondern auch, dass man sie in den Zeugnissen dokumentieren lässt. 

Gibt es auch nichtfachliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen?

An die Geräte gibt es Anforderungen, je nach Leistungsvorgaben. Es ist zum Beispiel festgelegt, welche Anforderungen der Schallkopf und das Ultraschallgerät erfüllen müssen. Dafür gibt es sogenannte Herstellergarantien. Das heißt, der Arzt weist der Kassenärztlichen Vereinigung durch eine Erklärung des Herstellers nach, dass das Gerät die Anforderungen der Ultraschall-Vereinbarung erfüllt.
 
Wo kann man sich über Qualitätssicherung informieren?

Ich rate dazu, sich an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu wenden. Auf ihren Homepages findet man Informationen zur Qualitätssicherung. Mitarbeiter stehen zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Wenn man plant, in der ambulanten Versorgung zu arbeiten, kann man seine Unterlagen mitbringen und sich das Ganze leistungsbezogen überprüfen lassen. Und natürlich gibt es auch viele Seminare und Workshops ? gerade für Neueinsteiger.

Können Ärzte in der Weiterbildung auch an den bundesweiten Qualitätszirkeln teilnehmen?

Ja, das empfehlen wir sogar. Es gibt keine Vorgabe, dass die Teilnehmer eines Zirkels Fachärzte sein müssen. Im Gegenteil, wir freuen uns über jeden Arzt in Weiterbildung, der teilnimmt.

Kann man sich schon während des Studiums auf die Qualitätssicherung vorbereiten?

Im Studium wahrscheinlich weniger, bei der Famulatur und den Blockpraktika geht es eher darum, zu schauen, wo man später arbeiten möchte. Wenn man das Wahltertial im Praktischen Jahr in der ambulanten Versorgung macht, bekommt man schon einen Einblick in die Niederlassung. Aber in der Weiterbildung kann man schon an bestimmten Kursen wie »psychosomatische Grundversorgung« oder »Hautkrebs-Screening« teilnehmen, die Teilnahme gehört zu den Voraussetzungen für das Erbringen qualitätsgesicherter Leistungen.
 
Was finden Sie bei der Qualitätssicherung ? auch vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Erfahrung ? besonders wichtig und was möchten sie angehenden niedergelassenen Ärzten vermitteln?

Keine Panik, keine Angst. Die Erfahrung zeigt, dass Qualitätssicherung hilft. Mir ist wichtig, dass sie nicht als etwas Schlimmes wahrgenommen wird. Es geht um Förderung und Verbesserung und es geht keinesfalls darum, Ärzte zu sanktionieren. Durch Qualitätsprüfungen kann man oft Hinweise und Empfehlungen geben, die den Ärzten wirklich weiterhelfen. Beim Qualitätsmanagement in der Praxis geht es auch darum, dass man Augenmaß behält. An der einen oder anderen Stelle hilft es tatsächlich, die Betriebsblindheit abzuschaffen und Fehler zu vermeiden. Insbesondere, wenn es sich um solche Dinge wie Hygiene, Datenschutz oder Notfallmanagement handelt, die in den Praxen eine große Rolle spielen. Es geht nicht darum, Bürokratie aufzubauen und die Dokumentationen dafür zu nutzen. Es geht darum, dem Arzt zu helfen, seine Patienten gut zu behandeln. Und das ist es, was am Ende zählt.

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