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Weiterbildung

Nach dem Studium kommt die Praxis

Approbation in der Tasche – und gleich in die eigene Praxis? Das geht in Deutschland nicht: Eine abgeschlossene Facharztausbildung ist Voraussetzung für die Niederlassung. Was aber sehr gut geht: Du kannst deine  Facharztausbildung als Weiterbildungsassistent in einer Haus- oder Facharztpraxis absolvieren.

Zwischen Studium und eigener Praxis.

Facharzt werden heißt: Du wählst ein Fachgebiet der Medizin und spezialisierst
dich darauf, indem du als Assistent (»Weiterbildungsassistent« oder »Assistenzarzt«) praktische und theoretische Erfahrungen in diesem Bereich sammelst. Welche diagnostischen und therapeutischen Verfahren für ein Fachgebiet maßgeblich sind und welche Behandlungen vor der Abschlussprüfung wie oft durchgeführt worden sein müssen, legen die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern fest. Es lohnt sich, diese Weiterbildungskataloge vor der Stellensuche zu studieren. Je nach Fachgebiet dauert die Facharztausbildung in Vollzeit in der Regel fünf bis sechs Jahre.

Weiterbildung in der Praxis

Das Krankenhaus ist dabei keineswegs die einzig mögliche Weiterbildungsinstanz. Auch Haus- und Facharztpraxen können einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen. Voraussetzung ist, dass der zuständige Arzt eine Weiterbildungsbefugnis hat. Diese wird – je nach Leistungsspektrum und Qualifikation – für einen definierten Zeitraum, etwa für 18 oder für 24 Monate, vergeben. Die entsprechende Zeit lässt sich dann auf die Facharztweiterbildung anrechnen. Welcher Arzt welche Weiterbildungsbefugnis hat, ist bei den Landesärztekammern abrufbar. Allgemeinmedizin ist die einzige Fachrichtung, bei der eine Weiterbildung in der Praxis vorgeschrieben ist: Die angehenden Fachärzte müssen mindestens zwei Jahre in der Niederlassung praktizieren.

Förderung »Weiterbildung in der Allgemeinmedizin«

Gerade in der hausärztlichen Versorgung hat Deutschland ein Nachwuchsproblem. Die Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin wird deshalb gefördert: Niedergelassene Ärzte können einen Zuschuss von monatlich 4.800 Euro beantragen, um Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können. In Bereichen, die bereits unterversorgt sind, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro monatlich. Ist ein Bereich von Unterversorgung bedroht, liegt der Zuschuss bei 250 Euro. Finanziert wird der Zuschuss von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. 2017 wurden 8.038 Ärzte in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner gefördert – das entspricht 5.134 Vollzeitstellen. Zum Programmstart 2010 waren lediglich 3.258 Mediziner im Förderprogramm registriert. Zum Programmstart 2010 waren lediglich 3.258 Mediziner im Förderprogramm registriert. Mehr Zahlen und Fakten zur Förderung findest du im Evaluationsbericht 2017.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Koordinierungsstellen eingerichtet, an die sich Weiterbildungsassistenten und Fachärzte mit Fragen zur »Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung« richten können.

Facharzt aus einer Hand: Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin

Die Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin dauert in der Regel fünf Jahre. Die meisten Praxen können Weiterbildungsassistenten aber nur für einen Teil dieser Zeit beschäftigen und weiterqualifizieren – wie lange, gibt die Weiterbildungsbefugnis des zuständigen Arztes vor. Das hat den Vorteil, dass junge Ärzte in der Ausbildung verschiedene Perspektiven einnehmen und sichergestellt ist, dass sie alle Facetten ihrer späteren Tätigkeit kennenlernen. Damit die angehenden Fachärzte nicht immer wieder von neuem auf Stellensuche gehen müssen und der Übergang zwischen den Einrichtungen reibungslos klappt, haben sich Kliniken und Haus- und Facharztpraxen in regionalen Weiterbildungsverbünden zusammengeschlossen. Durch die Kooperation bekommst du trotz der verschiedenen Stationen eine straffe Ausbildung aus einem Guss – ohne umziehen zu müssen, dafür aber mit einheitlicher Qualität und Bezahlung.

Ohne Wartezeit in die Praxis

Nach der Weiterbildung gibt es keine Übergangsfristen oder Wartezeiten: Wer Approbation und Facharzttitel in der Tasche hat, kann sich sofort selbständig machen und eine Zulassung als Vertragsarzt beantragen. Die abgeschlossene Facharztweiterbildung belegt die praktischen und theoretischen Erfahrungen, um im ausgewiesenen Fachgebiet Patienten kompetent betreuen zu können. 

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