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Zulassung

Ein Antrag fürs ganze Leben

Die Zulassung ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis. Nur zugelassene Ärzte dürfen gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

3 Schritte zur Zulassung.
Der Weg zur Zulassung: Eintrag ins Arztregister, Standortsuche und Antrag an den Zulassungsausschuss

Wichtig ist, dass es dort, wo du dich niederlassen oder anstellen lassen möchtest, einen freien Arztsitz gibt. Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es in den einzelnen Regionen je Fachrichtung gibt. Welche davon frei sind, erfährst du am einfachsten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. 

1. Schritt: Eintrag in das Arztregister

Jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt ein Arztregister, in dem alle Ärzte und Psychotherapeuten aufgeführt sind, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen sind oder die eine Zulassung anstreben. Um in dieses Arztregister aufgenommen zu werden, brauchst du folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular deiner KV
  • Geburtsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Urkunde über Facharztanerkennung
  • Zeugnisse über deine bisherige ärztliche Tätigkeit und bestandene Prüfungen
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen

Optionaler Schritt: Eintrag in die Warteliste

Falls du beabsichtigst, dich in einem Planungsbereich niederzulassen, in dem es bereit ausreichend Ärzte gibt und der deshalb für weitere Zulassungen gesperrt ist, solltest du dich in jedem Fall auf die Warteliste im angestrebten Fachgebiet setzen lassen. Du bekundest damit dein nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung, und der Eintrag auf der Warteliste dokumentiert die Wartezeit auf einen Praxissitz.

2. Schritt: Standortwahl

Im offenen Planungsbereich kannst du deinen Standort frei wählen, im gesperrten Bereich kannst du dich in der Regel nur niederlassen, wenn du die Praxis eines anderen Arztes übernimmst.

3. Schritt: Antrag an den Zulassungsausschuss

Sobald du im Arztregister eingetragen bist, kannst du die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit bei deinem örtlichen Zulassungsausschuss beantragen. Wenn es in einem gesperrten Planungsbereich mehrere Bewerber für einen Sitz gibt, zieht der Ausschuss neben der fachlichen Eignung weitere Kriterien heran, wie das Approbationsalters, die Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit und die familiäre Situation. Bei der Antragstellung musst du dich bereits für einen Vertragsarztsitz entschieden haben.

In jedem Fall brauchst du folgende Papiere:

  • Ausgefülltes Antragsformular deiner KV
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten, die du seit deiner Approbation ausgeübt hast
  • unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis

Wenn du noch auf der Suche nach einem Praxisstandort bist, helfen dir die Online- Praxisbörsen deiner KV bei der Suche. Freiwerdende Arztsitze in gesperrten Bereichen werden auch in den Mitgliedermagazinen der KVen ausgeschrieben. Eine weitere Quelle sind Anzeigen im Deutschen Ärzteblatt.

Zeitgleich mit dem Antrag an den Zulassungsausschuss solltest du die Genehmigung für die Durchführung qualitätsgesicherter Leistungen beantragen. So darf Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen nur vornehmen, wer nachweist, dass er die hohen Qualitätsanforderungen erfüllt. Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegt nämlich einer zusätzlichen Qualitätssicherung. Zum Antrag reichst du deine Nachweise bei der zuständigen KV ein.

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