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Schritte in die Niederlassung

»Das Bauchgefühl muss stimmen«

Niederlassen ja. Aber wie? Eine eigene Praxis verschafft dir Gestaltungsfreiraum, erfordert aber ein wenig unternehmerisches Geschick. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der einzelnen Bundesländer unterstützen dich dabei – zum Beispiel mit Praxis-Seminaren. 

Eine Beraterin erklärt den Inhalt einer Flipchart.
Beim Praxis-Seminar der KV Niedersachsen erklärt Beraterin Mareike Hetland den teilnehmenden Medizinerinnen und Mediziner die Vor- und Nachteile verschiedener Niederlassungsformen. © Stefan Tempes

 

Lesedauer: 5 Minuten

Mittwochnachmittag in einem Konferenzraum der KV-Niederlassung in Hannover. Diplombetriebswirt Henning Schwahn und seine Kollegin Mareike Hetland, studierte Managerin im Gesundheitswesen, bereiten das Existenzgründer Seminar für angehende Praxisinhaber vor, teilen Listen aus und beschriften die Flipchart. »Ärztinnen und Ärzten kann es zunächst als Herausforderung ercheinen, eine eigene Praxis zu eröffnen. Aber wir helfen ihnen, die nötigen Schritte im Blick zu haben«, erzählt Schwahn. Insgesamt vier Module umfasst das kostenfreie Seminar der niedersächsischen KV. Diese behandeln die Grundlagen für den Einstieg in die ambulante Versorgung und geben den Teilnehmern die Möglichkeit, untereinander ein Netzwerk aufzubauen. Insgesamt sechs Ärztinnen und Ärzte haben sich an diesem Nachmittag eingefunden. Es seien nämlich häufig die angestellten Ärzte oder die Weiterbildungsassistenten, die das Seminarangebot der KV wahrnehmen, sagt Mareike Hetland: »Aber auch Studierende können bereits teilnehmen.« 

Meilensteine zur Praxis

Wie gehe ich die ersten Schritte in die Niederlassung? Zu Beginn des Seminars erklären Schwahn und Hetland die grundlegenden Meilensteine auf dem Weg zur eigenen Praxis. Entscheiden sich Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel dazu, einen bestehenden, ausgeschriebenen Sitz zu übernehmen, müssen sie sich bei einem Nachbesetzungsverfahren darum bewerben. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein Eintrag im Arztregister. Der Zulassungsausschuss, bestehend aus  Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen- sowie Patientenvertretern, wählt anschließend die Nachfolge aus. Dieser Prozess dauert ungefähr acht Monate. 

Wollen Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Praxis eröffnen, müssen sie zunächst prüfen, ob der Bedarf an ihrem Wunschstandort noch nicht gedeckt ist. Mit der sogenannten Bedarfsplanung soll nämlich Über- und Unterversorgung in der Stadt und auf dem Land vorgebeugt werden. »In Hannover sind zum Beispiel viele Fachgruppen gesperrt, da der Bezirk als optimal versorgt gilt. Praxen kann man hier nicht mehr eröffnen, sondern nur noch übernehmen«, erklärt Schwahn. „In unterversorgten Gebieten, zum Beispiel auf dem Land, müssen sie diesen Prozess nicht mehr durchlaufen.“

Das Bauchgefühl muss stimmen

Wird der Sitz mitsamt Praxis übernommen, sollten bestehende Verträge, wie der Mietvertrag selbst, und Versicherungen, wie Hausratsversicherung, geprüft werden. »Denn diese könnten nicht mehr zeitgemäß sein«, so Schwahn. Auch die Mitarbeiter müssen angehende Praxisinhaber im Blick haben. Generell gilt, dass sie mindestens ein Jahr übernommen werden sollten. Im Bestfall harmoniert jedoch das Team und ist für die neuen Inhaber aufgrund des Erfahrungsschatzes eine wertvolle Unterstützung. 

Wer Wert aufs Team legt, kann sich dazu auch eine passende Praxisform auswählen. Mareike Hetland: »Eine Einzelpraxis schafft viel Gestaltungsfreiraum. Eine Praxisgemeinschaft oder eine Gemeinschaftspraxis können aber günstiger sein, da Personalkosten, Räume und Geräte mit den anderen Ärzten geteilt werden können.«

Wenn es doch eine eigene Praxis sein soll, benötigen Gründer einen Vorvertrag mit dem Vermieter. Denn beim Zulassungsantrag muss bereits eine Praxisadresse gemeldet werden. »Das ist aber in der Regel kein Problem. Die meisten Vermieter nehmen Ärztinnen und Ärzte mit Kusshand.« Beim neuen Mietvertrag sollte anschließend nicht nur auf eine möglichst lange Dauer und eine Erlaubnis fürs Anbringen eines Praxisschilds geachtet werden. Nützlich ist auch eine sogenannte Konkurrenzschutzklausel, damit die Immobilie nicht an weitere Mitbewerber weitervermietet wird. Aber auch die emotionale Komponente sollte bei der Praxiswahl passen, sagt Schwahn. »Das Bauchgefühl muss stimmen.« 

Niederlassung einfacher gemacht

Auch die KVen der weiteren Bundesländer bieten regelmäßig Seminare rund um das Thema Niederlassung an. Sind angehende Praxisinhaber schon weiter in ihrem Vorhaben und benötigen eine gezielte Beratung, können sie einen individuellen Terminmit den Beratern ihrer zuständigen KV ausmachen. Weitere Beratungs- und Informationsmöglichkeiten finden Ärztinnen und Ärzte auf der Webseite der KBV.
 

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