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Presseschau

Talentquote? Pressestimmen zu den KMK-Plänen

Entweder über die Abiturnote oder über Wartesemester: Heute führen vor allem diese zwei Wege zu einem Medizinstudienplatz. Das muss sich ändern, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat deshalb jetzt beschlossen, die Wartequote abzuschaffen. Stattdessen soll eine »Talentquote« in Zukunft Plätze für geeignete Studierende reservieren. Pressestimmen und Stellungnahmen im Überblick.

Viele Zeitungen nebeneinander.
© AdobeStock/Björn Wylezich

Talentquote ersetzt Wartezeitquote, fasst die Süddeutsche zusammen. Der Beitrag stellt die Neuerungen durch den Beschluss der Kultusminister in den Mittelpunkt. Zitiert wird unter anderem die Hamburger Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank, Leiterin der Arbeitsgruppe, die sich mit den Neuregelungen befasst: »Neben der Abiturnote werden jetzt erstmals auch Faktoren wie die besondere Eignung mit der Talentquote berücksichtigt. Das ist ein Fortschritt für alle – zukünftig stehen nicht ausschließlich schulische Bestnoten im Vordergrund, auch der eigene Lebenslauf und individuelles Engagement spielen eine wichtige Rolle.« Zwar bleibt der Numerus Clausus wohl erhalten – allerdings sollen die Abiturnoten durch einheitliche Pool-Aufgaben in den Prüfungen bundesweit besser vergleichbar werden.

zur Süddeutschen Zeitung

Der Wegfall der Wartezeitquote greife zu kurz, heißt es bei Spiegel Online - durch die geplanten Änderungen werde das Zulassungsverfahren nicht fairer. Bisher nutzten die Unis ihre Chance kaum, Studierende nach eigenen Kriterien selbst auszuwählen – meist werde auf die Abinote zurückgegriffen. »Auswahlgespräche kosten halt Arbeitszeit. Und die ist bei Medizinprofessoren ein rares Gut.« Das könne sich jetzt zwar ändern. Das grundsätzliche Problem bundesweit kaum vergleichbarer Abschlüsse bestehe aber weiter und betreffe nicht nur die medizinischen Studiengänge.

zu Spiegel Online

»Pflaster statt Heilung«, schreibt die Frankfurter Rundschau. Tenor des Beitrags: Der Vorschlag der Kultusministerkonferenz – also der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus den 16 Bundesländern – sei »harm- und hilflos«. Denn er sei für die Bundesländer erstens nicht bindend, zweitens ändere er nichts am Problem, dass die Zahl der Bewerbungen die der Studienplätze bei Weitem übersteigt. »Um dieses Missverhältnis zu ändern, müssten Politikerinnen und Politiker sofort mehr Plätze einrichten und finanzieren. Selbst wenn sie den selbst verschuldeten Mangel nur besser als bisher verteilen wollen, brauchen sie mehr als ein Pflaster. Eine heilende Therapie werden sie aber nicht von heute auf morgen erarbeiten«, so die Frankfurter Rundschau. Dabei werde die Zeit für Lösungen langsam knapp: Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, das Zulassungsverfahren bis Ende 2019 neu zu regeln. 

zur Frankfurter Rundschau

»Ein Plan voller Platzhalter«: Unter dieser Überschrift kritisiert die Ärztezeitung den Beschluss der Kultusministerkonferenz. Dass auch weiterhin 20 Prozent der Studienplätze über die Abiturnote vergeben werden sollen – quasi eine Abiturbestenquote – sei überraschend, heißt es in dem Beitrag: »Und nicht nur das; versehen wird sie mit dem Wörtchen "mindestens", das ja bekanntlich großen Spielraum eröffnet.« Die Talentquote werde hingegen nicht konkretisiert. Welche Kriterien mit welchem Gewicht dafür herangezogen werden, bleibe offen. Damit bleibe der Beschluss der Landesminister insgesamt vage: »Es scheint fast, als wäre es ihnen in erster Linie darum gegangen, zum Ablauf der gesetzten Frist (31. Dezember 2019) nicht mit leeren Händen dazustehen.«

zur Ärztezeitung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2017 hatten der MFT und die bvmd einen gemeinsamen Vorschlag für die Überarbeitung des Zulassungsverfahrens vorgelegt, in dem ein Verzicht auf die Wartezeitquote gefordert worden war. Dieser Ansatz findet sich nun auch im Vorschlag der Kultusministerkonferenz, was MFT und bvmd als »fair« und »transparent« begrüßen. »Für die Zukunft wird es wichtig sein, alle Auswahlkriterien miteinander zu verknüpfen. Nur so lassen sich ein breites Bewerberprofil und ein sehr guter Studienerfolg sicherstellen«, so MFT-Generalsekretär Frank Wissig. Die Übergangsphase, in der kaum aufwändigere Auswahlverfahren an den einzelnen Standorten möglich sind, dürfe nicht zum Dauerzustand werden. Das bestätigt auch Luca Salhöfer von der bvmd: »Komplexe und validierte Auswahlverfahren der Hochschulen dürfen nicht einer rückständigen Infrastruktur der Vergabestelle zum Opfer fallen. Daher muss es nun unser aller Interesse sein, mit Hochdruck an der weiteren vollständigen Reformierung des neuen Zulassungsverfahren zu arbeiten und das zukünftige Verfahren in allen Details für Bewerberinnen und Bewerber frühestmöglich zu beschließen, damit jeder die Chance hat, sich adäquat auf die neuen Anforderungen einzustellen.«

zur Stellungnahme Medizinischer Fakultätentag (MFT) und Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd)

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