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Studienzulassung

Die Presseschau zum NC-Urteil

Der Numerus clausus ist teilweise verfassungswidrig – so hat das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember über die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin geurteilt. Was das bedeutet und wie das Urteil einzuordnen ist? Eine Presseschau mit fünf Kommentaren.

Viele Zeitungen nebeneinander.
Bild: © Adobe Stock/Mitrija

»Das ist nicht das Ende des Numerus clausus«

»Ein Glücksfall«, schreibt der der Autor der Rheinischen Post über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es halte zwar am NC als wichtiges Kriterium fest, stelle aber sicher, dass es künftig gerechter zugehe bei der Studienplatzvergabe. Denn: »Wer ein guter Arzt ist, kann nicht unbedingt am Abitur festgemacht werden.«

Zum Kommentar der »Rheinischen Post«
 

»Zu vage, um viel zu verändern«

Unterm Strich bleibt nach Meinung der Tagesschau-Autorin zu viel offen. In ihrem Kommentar bescheinigt sie dem Urteil zwar einige positive Impulse, bemängelt aber, dass zu viel im Ungefähren bleibe und sich deshalb vielleicht gar nicht viel ändern müsse. Was sie besonders ärgert: die Frage der Wartezeit. Dass die Richter sie auf maximal vier Jahre festlegten, empfindet die Autorin als »endgültig ärgerlich«. Ihr Fazit: »Wartekandidaten wissen (...) sicher, dass sie in Zukunft weniger Chancen haben.«

Zum Kommentar der »tagesschau«
 

»Fleiß und gute Noten machen keinen guten Arzt aus«

Die Autorin bewertet es positiv, dass kommunikative und soziale Fähigkeiten bei der Studienplatzvergabe künftig stärker gewichtet werden sollen. In der Motivation vieler Bewerber, die kein Einser-Abi haben, sieht sie eine Möglichkeit, dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Sie weist aber auch darauf hin, dass ein nächster nötiger Schritt noch fehle: die Aufstockung der Medizinstudienplätze.

Zum »Mitteldeutsche Zeitung«-Kommentar
 

»Ein vernichtendes Urteil für das deutsche Bildungssystem«

»Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Numerus clausus tut den Ländern richtig weh«, hält der Autor der »Welt« fest. Denn die Richter hätten aufgezeigt, dass die Abiturnoten in Deutschland nicht vergleichbar seien. Damit wirke das Urteil weit über das Fach Humanmedizin hinaus, mit Folgen für den Bildungsföderalismus. »Denn eine Schulbildung soll schließlich auf ein jedes Studium vorbereiten.«

Zum Kommentar der »Welt«
 

»Das Abitur ist nicht genug«

Der »Spiegel«-Autor erhofft sich von dem Urteil auch eine Signalwirkung für andere Studienfächer. Denn immerhin seien 42 Prozent der Studiengänge in Deutschland mit einem NC belegt. Da die Entscheidung der Karlsruher Richter die soziale Komponente des Arztberufs hervorhebe, hält er Zulassungstests für wahrscheinlich, die die Kommunikations- und Empathiefähigkeit der Bewerber prüfen. Letztlich sieht der Autor in dem Urteil eine Chance, denn es ermögliche einen Neuanfang: »Eine kluge Zulassungspolitik wäre im Interesse aller.«

Zum »Spiegel«-Kommentar

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